Antrag scheitert im Bundesrat
wf Berlin
Die Initiative mehrerer Bundesländer zur Einführung einer Übergewinnsteuer ist im Bundesrat gescheitert. Der Entschließungsantrag von Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, die Bundesregierung aufzufordern, eine solche Steuer auf krisenbedingte Gewinne vor allem im Energiesektor für das Jahr 2022 befristet einzuführen, verfehlte die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen. Nach dem Willen der Bundesländer sollte damit die außergewöhnliche finanzielle Belastung des Staates im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine finanziert werden.
Dem von Bremen initiierten Antrag zufolge konnten „einzelne Branchen in einem hohen Maß ihre Gewinne auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern“. Dabei seien die Gewinnsteigerungen nicht Ergebnis verstärkten wirtschaftlichen Handelns oder von Investitionen, sondern resultierten allein aus den marktlichen Verwerfungen infolge der Krisen, heißt es im Antrag. Wegen der hohen gesellschaftlichen Lasten sei es gerechtfertigt, befristet einen Teil der so erzielten Übergewinne einer Steuer bzw. Abgabe zu unterwerfen. Konkrete Vorschläge enthält der Antrag indessen nicht. Verwiesen wird auf eine „Reihe von Modellen und historischen Beispielen“. Bezug nimmt der Antrag auch auf den Vorschlag der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten hohe Einnahmen des Energiesektors und aus dem Emissionshandel befristet an Verbraucher umverteilen, und auf die Solidaritätsabgabe in Italien.
Monopolkommission bremst
Auf heftige Kritik waren die Vorschläge einer Übergewinnsteuer in der Wirtschaft gestoßen. Der Industrieverband BDI warnte vor der Abstimmung des Bundesrats vor dem Zugriff des Fiskus. „Die mögliche Übergewinnsteuer schadet dem Investitionsstandort Deutschland“, erklärte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Die Steuer baue Bürokratie auf, ohne die Ursachen für preistreibende Effekte zu beseitigen. Deutschland sei bereits ein Hochsteuerland, auch für Unternehmen der Branchen, die wegen hoher Gewinne in die Diskussion geraten seien, mahnte der BDI. Die Monopolkommission hatte vor wenigen Tagen in ihrem Hauptgutachten gebremst: „Eine Neuregelung zur Vorteilsabschöpfung erscheint dagegen entbehrlich, wenn relevante Vorteile schon über Bußen und Schadensersatz effektiv abgeschöpft werden“, heißt es dort.