BEPS kommt schon bald in Deutschland an

Unternehmen befürchten Doppelbesteuerung

BEPS kommt schon bald in Deutschland an

wf Berlin – Die internationale Vereinbarung gegen Steuerverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS, Base Erosion and Profit Shifting) wird sich in Deutschland vor allem auf hybride Gestaltungen, das sogenannte Country-by-Country-Reporting und auf die Zinsschranke auswirken. Dies sagte Finanzstaatssekretär Johannes Geismann bei einer gemeinsamen Konferenz des Industrieverbands BDI, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und des Automobilverbands VDA in Berlin. Unternehmensvertreter befürchten, dass es zu Doppelbesteuerung kommen kann.Unter der Regie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben sich 62 Staaten auf 15 Prinzipien verständigt, die es multinationalen Unternehmen künftig nicht mehr erlauben sollen, durch die Maschen der Netze verschiedener Steuersysteme zu schlüpfen. Nach Schätzungen der OECD entgehen den Staaten damit jährlich 100 bis 240 Mrd. Dollar an Körperschaftsteuer. In Deutschland liegt das gesamte Körperschaftsteueraufkommen bei rund 20 Mrd. Euro und macht rund 3 % des Steueraufkommens hierzulande aus.Die 15 Steuerprinzipien waren am Montag von der OECD in Paris bekannt gemacht worden. Am Donnerstag entscheiden die Finanzminister der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) darüber in Lima. Die Billigung gilt als sicher. Die endgültige Entscheidung fällt Mitte November beim Treffen der G20-Staats- und Regierungschefs in der Türkei. Geismann macht deutlich, dass es sich bei der Vereinbarung zu BEPS nicht um eine Absichtserklärung, sondern um eine politische Verpflichtung handelt, die Prinzipien in nationales Steuerrecht umzusetzen. Für das Ende des ersten Quartals 2016 kündigte er dazu konkrete Entwürfe aus dem Bundesfinanzministerium an. Für hybride Gestaltungen soll der Entwurf noch Ende dieses Jahres kommen. Eine Bund-Länder-Steuerarbeitsgruppe tagt bereits seit Jahresbeginn. Detaillierte DatenDeutsche Unternehmen wie VW sind besorgt, dass mit dem neuen Regime Doppelbesteuerung droht. Besteuert werden soll die Wertschöpfung – ein Begriff, der in verschiedenen Ländern unterschiedlich definiert wird. Gerade deshalb steht aus Firmensicht noch ein effektiver Streitbeilegungsmechanismus aus. Die bisherigen Verfahren seien ineffizient und die Finanzverwaltungen weltweit mit zu wenig Personal ausgestattet, erläuterte Oliver Wehnert von EY. Sorgen macht auch das Country-by-Country-Reporting. Es werde mehr Fragen aufwerfen als bisher, befürchtet Berend Holst, Leiter der VW-Konzernsteuerabteilung. Die Firmen müssen den Steuerbehörden künftig detaillierte Unternehmensdaten untergliedert nach Ländern vorlegen. Darunter seien Maßnahmen, die nichts mit Gestaltung zu tun hätten, deren Gründe aber in den Formularen nicht abgefragt würden, so Holst. Kritisch ist aus Unternehmenssicht auch die vertrauliche Handhabung in allen Ländern, damit Wettbewerber nicht in den Besitz von sensiblen Daten gelangen.