Berlin erleichtert Kapitalanlagen für Pensionskassen
Berlin erleichtert Kapitalanlagen
Mehr Flexibilität für Pensionskassen – Betriebsrentenstärkungsgesetz zielt auf kleine Betriebe und Geringverdiener
Mit Impulsen im Aufsichtsrecht will die Bundesregierung die Kapitalanlage für Pensionskassen und kleine Versicherer erweitern. Dazu wird die Anlageverordnung gelockert. Dies ist Teil des Gesetzes, mit dem die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung ausbauen und mehr Beschäftigten zugänglich machen will.
wf Berlin
Das Bundeskabinett in Berlin hat den Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Es soll die betriebliche Altersversorgung ausweiten. Derzeit haben nur 54% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrente. Diese Quote will Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) erhöhen. „Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen“, erklärte Heil in Berlin.
Flexiblere Auszahlungsmodelle
Besonders für kleinere Unternehmen soll es leichter werden, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren. Das Sozialpartnermodell von 2018 werde ausgebaut. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll die Verdienstgrenze für die staatliche Förderung auf 2.718 Euro monatlich steigen und dynamisiert werden. Damit fallen die Arbeitnehmer bei Lohnerhöhungen nicht so schnell aus der Förderung heraus. Mit flexibleren Auszahlungsmodellen sollen Rentner im Ruhestand weiterarbeiten und ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können.
Weitere Reform steht aus
Das Gesetz ist der zweite Baustein in der Reformpolitik der Ampel-Regierung zur Altersvorsorge. Das Rentenpaket II soll in der ersten Säule die gesetzliche Rente stabilisieren und dort mit dem Generationenkapital eine kapitalgedeckte Komponente aufbauen. Die Reform der privaten Vorsorge, mit der Novelle der Riester-Rente, steht noch aus. Das Bundesfinanzministerium will darin die Ergebnisse der Fokusgruppe Private Altersvorsorge umsetzen. Der Entwurf dafür werde derzeit in der Bundesregierung abgestimmt, sagt Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner vor der Presse in Berlin.
Einige Änderungen betreffen die Kapitalanlagevorschriften. So soll in der Anlageverordnung die Risikokapitalquote angehoben werden, um höhere Renditen erzielen zu können. Gelockert werden auch die Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen. Innerhalb eines Toleranzbereichs kann das Vermögen temporär auch unter die Verpflichtungen bzw. Rückstellungen fallen. Damit werde Potenzial für eine flexiblere Kapitalanlage gehoben, heißt es im Gesetzentwurf. In Sozialpartnermodellen können zudem künftig besser Puffer gebildet werden. Dies soll offensivere Anlagestrategien erlauben, ohne dass die Auszahlungen größeren Schwankungen unterliegen.
Der Versicherungsverband GDV begrüßte ausdrücklich das Ziel, die Geringverdiener-Förderung zu erhöhen, beklagt aber, dass die freiwilligen Opt-out-Regelungen auf Betriebsebene nicht ausreichten. Die Einschränkung auf tariflose Bereiche höhle die Wirksamkeit des Modells aus. Die Versicherer appellieren daher, den Rahmen breiter zu fassen. Zudem reicht dem GDV die Flexibilisierung der Garantien nicht weit genug: „Mit mehr Flexibilität bei den Garantien, auch außerhalb von Sozialpartnermodellen, könnten die Unternehmen höhere Renditen für die Versicherten erzielen“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.