Betriebe für Corona-Schutz künftig selbst verantwortlich
dpa-afx Berlin
Über den Coronaschutz in den Betrieben entscheiden die Arbeitgeber ab kommender Woche selbst. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Arbeitgeber sollen ab 20. März selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Heil betonte nach dem Kabinettsbeschluss, der Höhepunkt der fünften Welle sei noch nicht überschritten – und auch danach klinge die Ansteckungsgefahr nur langsam ab. „Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern.“
Inmitten immer höherer Infektionszahlen ringen Bund und Länder unterdessen um Coronalockerungen und den grundlegenden Weg aus der Krise über den Frühling hinaus. Vor neuen Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Länderregierungschefs an diesem Donnerstag brachte die Ampel-Koalition ihre Pläne in den Bundestag ein. Demnach soll es von Sonntag an nur noch wenige allgemeine Schutzregeln im Alltag geben. Von Ländern, Opposition und Sozialverbänden kamen Proteste und Warnungen. Im Bundestag laufen die Beratungen über konkrete Entwürfe für eine allgemeine Corona-Impfpflicht an.
Die künftige bundesweite Rechtsgrundlage für Coronaregeln soll unter hohem Zeitdruck an diesem Freitag von Bundestag und Bundesrat besiegelt werden. Ein von der Bundesregierung erarbeiteter Entwurf sieht vom 20. März an nur noch Schutzregeln mit Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Für regionale „Hotspots“ sollen aber weiter gehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament eine besonders kritische Lage feststellt. Viele Länder wollen eine Übergangsfrist nutzen und aktuelle Schutzregeln bis zum 2. April behalten. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in sieben Tagen stieg laut Robert-Koch-Institut (RKI) auf den Höchstwert von 1607,1.