DER BREXIT-DEAL

Bis März Abkommen zu Finanzdienstleistungen

Noch keine Beschlüsse zum Äquivalenzrahmen

Bis März Abkommen zu Finanzdienstleistungen

ahe Brüssel – Die EU und Großbritannien wollen ihre künftige Zusammenarbeit und den Marktzugang im Bereich der Finanzdienstleistungen innerhalb der nächsten drei Monate klären. Dies kündigte die EU-Kommission nach Vorlage des Handels- und Kooperationsvertrags an, in dem das Kapitel der Finanzdienstleistungen – wie angekündigt – ausgespart wurde. Man werde versuchen, “bis März 2021” ein Memorandum of Understanding (MoU) zu vereinbaren, in dem ein Rahmen für die regulatorische Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen festgelegt werde, so die Brüsseler Behörde.In dem Post-Brexit-Vertrag hatten sich beide Seiten lediglich dazu verpflichtet, auf internationaler Ebene vereinbarte Standards im Finanzdienstleistungssektor in ihrem Hoheitsgebiet auch umzusetzen und anzuwenden. Dies gilt unter anderem für die Basel-Vereinbarungen. Beide Parteien behalten sich laut dem Vertrag allerdings zugleich auch das Recht vor, Maßnahmen “aus aufsichtsrechtlichen Gründen” zu ergreifen, falls es darum geht, die finanzielle Stabilität und die Integrität der Finanzmärkte zu wahren.Die EU und Großbritannien wollen ihre künftigen Beziehungen im Finanzbereich vor allem über Äquivalenzentscheidungen organisieren, die jeweils von einer Seite getroffen werden. Verantwortlich hierfür ist auf EU-Seite die irische Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness. Eine erste dieser üblicherweise zeitlich befristeten Gleichwertigkeitsentscheidungen hatte die EU-Kommission bereits im September beschlossen: Demnach bleiben die Regeln für britische zentrale Gegenparteien (CCPs) zunächst für weitere 18 Monate unverändert, um im Zuge des Brexit mögliche Risiken für die Finanzstabilität auszuschließen. Hintergrund ist der hohe Marktanteil der britischen CCPs im europäischen Clearinggeschäft.Die Kommission hatte aus London aber insgesamt 28 ausgefüllte Äquivalenzfragebögen erhalten und vorläufig bewertet. Wie die Behörde jetzt mitteilte, seien aber “eine Reihe weiterer Klarstellungen” erforderlich, insbesondere in Bezug darauf, wie London ab 2021 von den EU-Rahmenbedingungen abweichen und wie das Land sein aufsichtsrechtliches Ermessen in Bezug auf EU-Unternehmen nutzen werde. Weitere Äquivalenzentscheidungen soll es daher vorerst noch nicht geben.Der britische Finanzminister Rishi Sunak hatte am Wochenende erklärt, jetzt, da Großbritannien die EU verlasse, “können wir die Dinge ein wenig anders angehen”. Zugleich sprach er aber auch von einem stabilen regulatorischen Kooperationsrahmen. Man werde in einem engen Dialog mit der EU bleiben.