Bund schärft Führung seiner Beteiligungen

Vergütungsgrenzen bei Bundesunternehmen

Bund schärft Führung seiner Beteiligungen

wf Berlin – Der Bund novelliert die Grundsätze für die Führung seiner Beteiligungen und erlässt damit auch neue Vorgaben für die Vergütung der Geschäftsführung. Dabei soll auch berücksichtigt werden, “in welcher Höhe die Gesamtvergütung begrenzt wird”. Dies geht aus der Vorlage der neuen “Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes” hervor, die das Kabinett heute billigen dürfte. Der Bund war nach den jüngsten verfügbaren Angaben des Bundesfinanzministeriums Ende 2018 an 537 Unternehmen beteiligt, davon an 104 unmittelbar. Zu den großen Beteiligungen zählen die Deutsche Telekom, die Deutsche Post oder die Deutsche Bahn.Die Passage zur Vergütung ist in den Grundsätzen komplett überarbeitet worden. Vorgelegt wird ein Kriterienkatalog mit Aspekten für die Vergütung, darunter zur fixen und variablen Vergütung und dem Mischungsverhältnis zu Zielvergütungen. Es handelt sich um eine Soll-Bestimmung. Der Bundesrechnungshof hatte unter anderem klare Vorgaben für die Erfolgskontrolle auch bei der Geschäftsführung eingefordert. Mit der Novelle der Grundsätze kommt der Bund dem nach und führt weitere Neuerungen ein. – Bericht Seite 5