Bundessteueramt warnt vor Betrug
ge Berlin – Nachdem vor Jahren ein “Umsatzsteuerkarussell” beim CO2- Handel zu millionenschweren Schäden und mehrjährigen Haftstrafen für einige der Beschuldigten geführt hatte, liegen dem Bundeszentralamt für Steuern nunmehr erste Erkenntnisse über Betrugsfälle im Strom- und Gashandel vor. In einer Mitteilung warnt die Behörde Händler, für schuldhaft nicht abgeführte Steuern in Haftung genommen zu werden, wenn sie von dem Betrug Kenntnis hatten “oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns” hätten haben müssen. Wie beim CO2-Steuerskandal drohen auch den hinter den Händlern stehenden Banken gravierende Reputationsschäden.Auch die Bundesnetzagentur fordert alle Marktteilnehmer zu erhöhter Wachsamkeit auf – “jeder Händler sollte seine Handelspartner vor der Aufnahme von Geschäften prüfen”. Es sei ein Postfach eingerichtet worden, über das Firmen Verdachtsfälle melden können, die dann anonym an das Bundessteueramt übermittelt würden. Der Steuerbetrug im CO2-Handel sei durch Änderungen im Besteuerungsverfahren weitgehend unterbunden worden.Das Steueramt betont, es habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass teilweise schon einfache Prüfungen ausreichen könnten, um betrügerische Händler zu entdecken. “Alle ehrlichen Marktteilnehmer müssen ein Interesse daran haben, dass den Betrügern möglichst frühzeitig das Handwerk gelegt wird.”