Plenum

Bundestag beschließt die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland

Die Steuermehreinnahmen durch die neue Mindeststeuer von 15% bleiben in Deutschland weit hinter den Erwartungen zurück. Dafür kommt auf die großen Unternehmen viel mehr Bürokratie zu.

Bundestag beschließt die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland

Bundestag billigt globale Mindeststeuer in Deutschland

Steuermehreinnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück – CDU/CSU beklagt Bürokratie

wf Berlin

Die globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Firmen kommt in Deutschland. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU-Fraktion dazu einen Gesetzentwurf. Linke und AfD stimmten dagegen. Maximilian Mordhorst (FDP), Mitglied im Finanzausschuss, nannte den Beschluss im Plenum einen „vorläufigen nationalen Höhepunkt“. 2021 hatten sich rund 140 Länder auf die Einführung der globalen Mindeststeuer geeinigt. In der OECD hatte eine Arbeitsgruppe dazu das Regelwerk entwickelt. 2022 war in der EU eine Richtlinie zur globalen Mindeststeuer verabschiedet worden. Diese setzte der Bundestag nun in deutsches Recht um. Zustimmen muss dem Gesetzentwurf noch der Bundesrat.

Während Bund und Länder mit jeweils 80 Mill Euro Mehreinnahmen im Jahr rechnen, büßen die Länder 140 Mill. Euro ein. Per saldo bleibt der öffentlichen Hand ein Plus von 20 Mill. Euro. Dies ist angesichts der einst erwarteten zusätzlichen Einnahmen von 3 Mrd. Euro nur ein winziger Bruchteil. Der finanzpolitische Sprecher der Linken, Christian Görke, sprach von einer „finanziellen Nullnummer“.

„Mehr Steuergerechtigkeit“

Betroffen sind von der Novelle hierzulande schätzungsweise 500 bis 600 Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mill. Euro. Es gehe nicht um die Kleinunternehmen, es gehe nicht um Mittelständler, es gehe um die großen Konzerne, die teilweise ihre Steuerpflicht verschieben, sagte Mordhorst. Für alle jene, die Steuerzahlungen großer Tech-Unternehmen wie Apple, Google und Amazon gefordert haben, sei dies „ein guter Tag“. Parsa Marvi (SPD) wertete Gesetz als „großen Erfolg“ für Steuergerechtigkeit und gegen Steuervermeidung. Katharina Beck (Grüne) begrüßte, dass der Besteuerungspraxis von 0% in manchen Ländern ein Riegel vorgeschoben worden sei. Zudem sei die Regelung für die Steuergerechtigkeit im globalen Süden sehr wichtig.

Neben der globalen Mindeststeuer (Säule 2) hat die OECD ein Konzept zur Neuaufteilung des Steueraufkommens zugunsten von Ländern entwickelt, in denen die Abnehmer der Produkte der Big Techs sitzen (Säule 1). Davon würde der globale Süden profitieren. Über diese Säule 1 gibt es aber nicht einmal einen internationalen Konsens, geschweigen eine rechtliche Umsetzung. Auch bei der Mindeststeuer machen nicht alle mit. Trotz Zustimmung setzen die USA die Mindeststeuer national nicht um.

Die CDU/CSU billigt zwar den Gesetzentwurf, konnte sich aber mit weitergehenden Wünschen nicht durchsetzen. In einem Änderungsantrag dringt die Fraktion auf die Einbeziehung der USA und Chinas. Steuerexperte Sebastian Brehm (CSU) sprach im Plenum von der „unglaublichen Bürokratie und administrativen Herausforderung“, die das Gesetz bei den Unternehmen auslöse.

Positiv wertete er die Öffnungsklausel im Gesetz. Danach können weitere Entwicklungen umgehend in das deutsche Gesetz aufgenommen werden. Die Arbeiten auf internationaler Ebene zur Einführung der Mindestbesteuerung seien noch nicht abgeschlossen. Für eine bürokratieärmere Umsetzung regt die CDU/CSU eine „Whitelist“ an: Unternehmen, die in Europa den Standards bereits entsprächen, müssten dann keine aufwändigen Meldungen machen. Michael Meister (CDU) kritisierte, dass Bund und Ländern den Kommunen in die Tasche griffen.

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