WIRTSCHAFT IM BANN DES CORONAVIRUS

Deutsche Bankenaufsicht erlaubt Handel von zu Hause

"In Krisensituationen erforderlich"

Deutsche Bankenaufsicht erlaubt Handel von zu Hause

bn Frankfurt – Deutschlands Finanzaufsicht zeigt sich in der Coronakrise mit Blick auf die Vorgaben für Handels- und Risikomanagement-Aktivitäten abseits der Geschäftsräume flexibel. “Die strengen Regeln im Handelsraum vorübergehend, krisenbedingt für eine Homeoffice-Regelung zu lockern, wäre aus Sicht der Aufsicht vom Wortlaut der MaRisk gedeckt und bankaufsichtlich vertretbar”, wenn nicht sogar “als Teil eines Notfallkonzeptes in Krisensituationen erforderlich”, heißt es in einem Schreiben der Deutschen Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Mitglieder des Fachgremiums MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Dieser Katalog regelt Außer-Haus-Geschäfte. Dem Fachgremium gehören Vertreter aus kleineren und größeren Instituten, Prüfer, Verbandsvertreter sowie Aufseher an.Die Banken sollten entsprechend informiert werden, schreiben Torsten Kelp, BaFin-Referatsleiter Grundsatzfragen im Bereich Risikomanagement, SREP, Institutsvergütung und operationelles Risiko, und Sören Wieck, Kelps Pendant bei der Bundesbank. In den vergangenen Tagen seien bereits “verschiedene Institute an uns herangetreten, um nach der Vereinbarkeit von Tätigkeiten außerhalb der Geschäftsräume und Regelungen zum Risikomanagement im Handelsbereich zu fragen”.Am Freitag hatte sich der Bundesverband deutscher Banken für eine befristete Lockerung der entsprechenden Regeln starkgemacht. Bestimmte Tätigkeiten etwa im Handel oder im Sales-Geschäft der Banken seien aktuell von einer Homeoffice-Regelung “vollständig oder größtenteils ausgeschlossen”, hieß es in einem an den Ausschuss für Finanzstabilität gerichteten Schreiben. Auch das Privatkundengeschäft aber wäre aufgrund der Vorgaben der EU-Finanzrichtlinie Mifid “von zu Hause gegenwärtig nur noch stark eingeschränkt möglich”. Falls in der Coronakrise Homeoffice “in einem substanziellen Umfang” erforderlich werde, sollte eine Lockerung der Regeln “in Betracht gezogen werden, damit die operative Stabilität in den Banken gewährleistet werden kann”.