Deutschland drückt beim Emissionshandel aufs Tempo

Gabriel will Reform eher - Kein Geld für Kernkraft

Deutschland drückt beim Emissionshandel aufs Tempo

fed Brüssel – Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat beim Treffen mit seinen Amtskollegen in Brüssel für eine Beschleunigung der Reform des Handels mit Verschmutzungsrechten geworben. “Wir müssen den Emissionshandel schneller in Gang bringen als geplant”, forderte der Vizekanzler. Er unterstütze die Vorschläge der EU-Kommission, mit denen die Behörde auf das Überangebot an Zertifikaten reagiere. Es führt dazu, dass von den Preisen keine Steuerungswirkung ausgeht. Gabriel betonte aber, dass die Vorschläge der EU-Kommission, wie etwa die Schaffung einer Marktstabilitätsreserve, deutlich früher umgesetzt werden müssten als geplant – nämlich spätestens 2017 statt erst 2019. Der Minister verwies darauf, dass die Europäer im Herbst Gastgeber der Weltklimakonferenz in Paris seien. Die EU müsse sich überlegen, ob es gut für die eigene Glaubwürdigkeit sei, dort für das Instrument des Emissionshandels zu werben und einräumen zu müssen, dass man Funktionsmängel erst 2019 abstelle.Gabriel bekräftigte zugleich seine Forderung, dass kein EU-Steuerzahlergeld in die Förderung der Kernkraft fließen dürfe. Es könne nicht sein, dass man eine 50 Jahre alte Technologie staatlich finanziell unterstützen müsse. Briten, Franzosen und sechs andere EU-Länder haben in einem gemeinsamen Schreiben gefordert, dass geprüft werden soll, ob Nuklearvorhaben mit europäischen Mitteln gefördert werden.In gleichem Zusammenhang schloss Gabriel aus, dass Deutschland zustimmen würde, wenn im Rahmen der EU-Investitionsoffensive nukleare Projekte finanzielle Unterstützung vom künftigen Europäischen Fonds für Strategische Investitionen erhalten sollen. Der Minister kritisierte schließlich, dass die EU-Kommission der britischen Regierung im Herbst die Subventionierung des Baus und Betriebs von zwei Reaktoren im Atomkraftwerk Hinkley Point C in Südwestengland gestattet hat. Berlin werde sich allerdings nicht der Klage gegen diese wettbewerbsrechtliche Entscheidung anschließen.