Hochwasser-Katastrophe

Einigung auf längere Fluthilfe

Die vom Juli-Hochwasser geschädigten Unternehmen sollen länger als bisher geplant von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, wie der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner...

Einigung auf längere Fluthilfe

dpa-afx Berlin

Die vom Juli-Hochwasser geschädigten Unternehmen sollen länger als bisher geplant von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, wie der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigte. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Die bei drohender Zahlungsunfähigkeit bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird demnach bis Ende Januar 2022 ausgesetzt und nicht – wie ursprünglich vom Bundeskabinett vorgesehen – nur bis Ende Oktober. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Frist ohne weitere Zustimmung des Parlaments bis Ende April zu verlängern. „Wir wollen den Unternehmen, die schwere Schäden erlitten haben, eine Alternative für den Gang zum Insolvenzgericht eröffnen“, erklärte Fechner.

Die entsprechende Regelung muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Die erste Lesung ist für die Sondersitzung am Mittwoch der kommenden Woche vorgesehen. Unklar ist, ob das Gesetz noch am gleichen Tag verabschiedet wird oder erst in einer weiteren Plenarsitzung am 7. September.

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