EU-Beihilferegeln werden verlängert
ahe Brüssel – Die EU-Kommission hat nach Konsultationen mit den EU-Mitgliedstaaten erneut Änderungen im Beihilferecht vorgenommen, damit die Regeln besser helfen, die Auswirkungen der Coronakrise auf Unternehmen abzufedern. So werden zum einen die Möglichkeiten für geschädigte Unternehmen erweitert, bestimmte Beihilfearten zu erhalten. Zum anderen wird ein pandemiebedingter Stellenabbau nicht als Verlagerung von Arbeitsplätzen gewertet. Ansonsten müssten etwa Unternehmen, die regionale Investitionshilfen erhalten hatten, diese wegen eines Verstoßes gegen Auflagen wieder zurückzahlen. In einem zweiten Schritt verlängert die Kommission verschiedene Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 ausgelaufen wären, um ein Jahr oder drei Jahre. Dies geschehe im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit, da diese Regeln derzeit grundsätzlich überprüft würden, hieß es. Betroffen hiervon sind unter anderem die Allgemeine Gruppenfreistellungs- und die De-minimis-Verordnung sowie Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen.