EU fällt ersten Beschluss wegen Steuerdeals

Abschluss im Starbucks-Fall am Mittwoch erwartet

EU fällt ersten Beschluss wegen Steuerdeals

fed Brüssel – Der mit Spannung erwartete erste Abschluss eines der fünf wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen unlauterer Bevorteilung von Unternehmen durch Steuerabsprachen mit nationalen Finanzbehörden steht unmittelbar bevor. In Brüssel wurden Meldungen bestätigt, dass EU-Kommissarin Margrethe Vestager am nächsten Mittwoch mindestens eine Entscheidung veröffentlichen will. Dabei gehe es um die Untersuchungen wegen der Steuervorbescheide für die US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden. Möglicherweise fällt die Brüsseler Behörde zudem den Beschluss im Verfahren gegen die steuerlichen Verabredungen von Fiat Finance mit den luxemburgischen Finanzbehörden. Vestager hatte Spekulationen über unmittelbar bevorstehende Abschlüsse dadurch befördert, dass die Dänin eine Reise nach China mit dem Verweis auf dringende Angelegenheiten verschoben hatte.Die umstrittenen Steuervorbescheide (tax rulings) hatten eine hitzige Debatte über fairen Steuerwettbewerb ausgelöst. Zur Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung hat sich die EU derweil auf den automatischen Informationsaustausch über diese Absprachen zwischen Behörden und Konzernen über die künftige Steuerlast verständigt. Flankiert werden weitere Initiativen – etwa eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsbasis – durch Arbeiten der Industrieländerorganisation OECD.Vestager hatte zugesagt, die ersten Verfahren wegen einzelner Steuervorbescheide in diesem Herbst abzuschließen. Den Firmen, die nur geringe Steuern gezahlt haben, drohen Nachzahlungen, falls ihnen die EU-Wettbewerbshüter nachweisen, dass sie besser behandelt wurden als Konkurrenten. Der Abschluss der – was die potenziellen Steuernachzahlungen betrifft – größeren Verfahren, etwa gegen Apple, wird wohl noch etwas auf sich warten lassen.