EU-Generalanwalt hält Briten Tür zur EU offen
fed Frankfurt – Die Wahrscheinlichkeit ist gestiegen, dass Europas oberste Richter den Briten die Möglichkeit offenhalten, sich doch noch gegen einen Abschied aus der EU zu entscheiden, ohne auf Zustimmung der EU-Partner angewiesen zu sein. Zwar steht das Urteil des EU-Gerichtshofs in der entsprechenden Rechtssache noch aus. Allerdings plädiert der Generalanwalt dafür, Großbritannien bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens die Chance zur einseitigen Rücknahme der Austrittsabsicht einzuräumen. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind von Bedeutung, da das Gericht in der weit überwiegenden Zahl der Fälle dem Plädoyer folgt. Das EU-Gericht signalisiert, ein Urteil bereits in den nächsten Tagen zu fällen.Ein Sprecher von Premierministerin Theresa May sagte, die rechtliche Klärung der Bedingungen für einen Exit vom Brexit in Luxemburg ändere nichts an der Haltung der Regierung. Sie halte an der Austrittserklärung fest. Gleichwohl reagierten die Devisenmärkte, das Pfund wertete nach Bekanntwerden der Schlussanträge zunächst zeitweise auf.—– Kommentar und Bericht Seite 6