EU-Gericht kippt Honorarordnung

Börsen-Zeitung, 5.7.2019 fed Frankfurt - Der Preis von Dienstleistungen, die Architekten und Ingenieure in Deutschland erbringen, darf in Zukunft nicht mehr durch eine Honorarordnung verbindlich vorgeschrieben werden. Das hat der EU-Gerichtshof...

EU-Gericht kippt Honorarordnung

fed Frankfurt – Der Preis von Dienstleistungen, die Architekten und Ingenieure in Deutschland erbringen, darf in Zukunft nicht mehr durch eine Honorarordnung verbindlich vorgeschrieben werden. Das hat der EU-Gerichtshof entschieden.Die Bundesregierung hatte argumentiert, die vorgegebenen Höchst- und Mindestpreise sollten einem ruinösen Preiswettbewerb bei Dienstleistungen vorbeugen, deren Qualität von den Auftraggebern im Voraus kaum bewertet werden könne, deren Ergebnisse aber großen Einfluss auf das Leben der Menschen haben. Die EU-Kommission überzeugte das Gericht jedoch mit dem Hinweis, dass in Deutschland zwar die Margen für Architekten und Ingenieure höher seien, es zugleich aber keine Anhaltspunkte gebe, dass die Qualität der Leistungen in anderen EU-Ländern niedriger sei als in Deutschland. Die Bundesarchitektenkammer will sich nun dafür einsetzen, dass die Honorarordnung künftig zumindest als Referenzrahmen für die Preise erhalten werden kann.