EU-Gerichtshof verbietet „goldene Pässe“
EU-Gericht verbietet „goldene Pässe“
fed Brüssel
Die Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedstaat – und mithin die Unionsbürgerschaft – darf nicht erkauft werden. Zu diesem Urteil ist der Europäische Gerichtshof in einem Fall gegen die Praxis der Ausgabe von Pässen in Malta gelangt. Seit fünf Jahren können Ausländer die maltesische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie mindestens 600.000 Euro in dem Inselstaat investieren und dort mehrere Jahre lang eine teure Immobilie besitzen oder mieten.
Unionsrecht muss beachtet werden
Die Richter räumen zwar ein, dass Verleihung und Verlust von Staatsangehörigkeit nationale Zuständigkeit seien. Die aber müsse unter Beachtung von Unionsrecht ausgeübt werden. Das Gericht verweist auf das zwischen Staat und Bürgern bestehende „besondere Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis“. Wenn ein Mitgliedstaat in einem „Verfahren mit transaktionalem Charakter“ die Staatsangehörigkeit und damit automatisch die Unionsbürgerschaft als direkte Gegenleistung für im Voraus festgelegte Investitionen oder Zahlungen verleihe, verstoße er gegen EU-Rechtsgrundsätze. Eine solche „Vermarktung“ des Unionsbürgerstatus sei mit dem Grundkonzept der Unionsbürgerschaft unvereinbar.