EU-Handel erhält zusätzlichen Schutz
ahe Brüssel
Zehn Jahre nach dem ursprünglichen Gesetzesvorschlag hat das EU-Parlament nahezu ohne Gegenstimmen endgültig grünes Licht für neue Handelsschutzmaßnahmen gegeben – das Internationale Beschaffungsinstrument (IPI). Demzufolge kann in Zukunft der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen der EU für Unternehmen aus Drittstaaten eingeschränkt werden, wenn diese europäischen Unternehmen keinen vergleichbaren Zugang zu ihren Beschaffungsmärkten bieten. Der CDU-Abgeordnete Daniel Caspary, der federführende Berichterstatter im Gesetzesverfahren, verwies darauf, dass die EU durch das IPI „im rauen internationalen Handelsumfeld erheblich gestärkt“ werde. „Somit sichern wir nicht nur die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, sondern stärken die EU auf internationaler Ebene“, betonte Caspary. Es fehlt nun noch eine letzte Billigung durch die Mitgliedstaaten und eine Veröffentlichung der neuen Regeln im EU-Journal, bevor diese zwei Monate später in Kraft treten können.