Wirtschaftsförderung

EU-Kommission will Feuerkraft des Investitionsprogramms erhöhen

Die EU-Kommission macht sich für eine Neugestaltung des Programms Invest EU stark, um vor allem mehr private Investitionen zu mobilisieren.

EU-Kommission will Feuerkraft des Investitionsprogramms erhöhen

Mehr Feuerkraft des Investitionsprogramms

EU-Kommission schlägt Neugestaltung und Aufstockung der zentralen Förderinitiative vor

fed Frankfurt

Die EU-Kommission will „Invest EU“ umgestalten – also ihr zentrales Programm, mit dem in großem Stil vor allem private Investitionen in Innovationen und nachhaltige Projekte mobilisiert werden sollen. Zudem sollen Rückflüsse aus alten Programmen genutzt werden, um die dem Programm zugrunde liegende Garantie um 2,5 Mrd. Euro, also knapp 10%, aufzustocken. „Die vorgeschlagenen Änderungen lassen erwarten, dass mindestens zusätzliche 50 Mrd. Euro an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden können“, heißt es im unveröffentlichten Entwurf für eine EU-Verordnung. Sie soll, da sie auch Maßnahmen zum Bürokratieabbau beinhaltet, im Zuge der Präsentation des „Omnibus“-Pakets veröffentlicht werden – das heißt nach ursprünglicher Planung am Mittwoch nächster Woche.

Bis Sommer vorigen Jahres wurden nach Berechnungen der EU-Behörde 280 Mrd. Euro durch „Invest EU“ aktiviert, davon gut 200 Mrd. Euro privates Kapital. Ende des übernächsten Jahres sollte dieses Volumen auf mehr als 370 Mrd. Euro gesteigert werden – mit den nun vorgelegten Plänen könnten es mehr als 400 Mrd. Euro werden. Die nun zusätzlich vorgeschlagenen Kapazitäten sollen vor allem „zur Finanzierung von risikoreicheren Aktivitäten“ genutzt werden, also beispielsweise Eigenkapitalinstrumente oder Quasi-Equity-Formate sowie nachrangige Schuldtitel.

Neues Finanzinstrument

Um die Mittel des Investitionsförderprogramms effizienter zu nutzen, sieht der jüngste Änderungsvorschlag Möglichkeiten der Kombination von verfügbaren Mitteln im Rahmen anderer Programme wie CEF, InnovFin oder Cosme mit „Invest EU“ vor. Auch soll ein neues Finanzinstrument eingeführt werden, das die bisherige Garantie ergänzt, und das einen vielseitigeren Einsatz von Mitteln ermöglicht.

Weniger Berichtspflichten

Was den Aspekt der Reduzierung administrativen Aufwands angeht, sieht der Gesetzesvorschlag unter anderem eine verringerte Zahl von Datenpunkten, andere Schwellen für Kleinbetriebe, den Verzicht auf bestimmte externe Überprüfung von Angaben (mehr Vertrauen gegenüber Erklärungen der Geschäftsführung) sowie eine niedrigere Frequenz bei den Pflichtberichten vor. Außerdem kündigt die EU-Kommission einfachere Verfahren an, für die keine legislativen Anpassungen notwendig sind.

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