EU macht strenge Auflagen für Staatseinstieg

Brüssel ändert Beihilferegeln für Rekapitalisierung von Unternehmen - Verbot von Dividenden und Boni

EU macht strenge Auflagen für Staatseinstieg

ahe Brüssel – Die EU-Kommission hat im Zuge der Coronakrise erneut das Beihilferecht geändert und neue Regeln für eine staatliche Rekapitalisierung von angeschlagen Unternehmen gesetzt. Wie die Brüsseler Wettbewerbsbehörde mitteilte, ist nun unter anderem auch eine Unterstützung durch nachrangiges Fremdkapital möglich. Die Kapitalspritzen sind allerdings nur unter strengen Auflagen möglich, zu denen auch ein Verbot von Dividenden- und Bonuszahlungen gehört.Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies darauf, dass es stets auch um die Aufrechterhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen gehen müsse. Die globale symmetrische Krise dürfe nicht zu einem asymmetrischen Schock führen, der Mitgliedstaaten mit geringeren Möglichkeiten zur Stützung ihrer Industrie benachteilige oder die Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt gefährde, betonte sie.Grundsätzlich gilt nach den neuen Regeln, die zunächst bis Ende Juni 2021 befristet werden, dass Rekapitalisierungsbeihilfen nur dann gewährt werden sollten, wenn keine andere geeignete Lösung zur Verfügung steht. Die Beihilfen müssten im öffentlichen Interesse liegen, etwa weil erhebliche Arbeitsplatzverluste drohen oder das entsprechende Unternehmen systemisch wichtig ist. Außerdem darf der Staatseingriff auch nur die vor dem Coronavirus-Ausbruch bestehende Kapitalstruktur eines Unternehmens wiederherstellen.Staat und Unternehmen müssen zugleich von Anfang an eine Ausstiegsstrategie entwickeln. Nach Angaben der EU-Kommission gilt dies insbesondere für Großkonzerne. Wenn sechs Jahre nach der Rekapitalisierung eines börsennotierten Unternehmens – bei anderen nach sieben Jahren – der Ausstieg des Staates noch nicht feststeht, muss bei der EU-Wettbewerbsbehörde ein Umstrukturierungsplan angemeldet werden. Nachrangiges Kapital möglichBis zum vollständigen Ausstieg des Staates sind dem Unternehmen zudem die Ausschüttung von Dividenden sowie der Rückkauf von Aktien verboten. Außerdem gilt bis zur Rückzahlung von mindestens 75 % der Kapitalspritze eine strenge Beschränkung der Vergütung der Unternehmensspitze. Dazu gehört ein Verbot von Bonuszahlungen.Dies soll auch Anreize für einen raschen Ausstieg geben. Neben Quersubventionierungen wird den unterstützten Unternehmen auch die Übernahme von Wettbewerbern untersagt. Beteiligungen sind hier nur bis zu 10 % möglich, wenn die Rekapitalisierung nicht schon zu mindestens 75 % zurückgezahlt wurde. Dies schließt auch Unternehmen aus dem vor- und nachgelagerten Geschäftsbereich ein.Bei den Beihilfen in Form von nachrangigem Fremdkapital gibt Brüssel eine höhere Vergütung und stärkere Beschränkungen bezüglich des Betrags vor. Insgesamt wird eine hohe Transparenz verlangt. Unternehmen müssen veröffentlichen, wie sie die Beihilfen genau verwenden und wie damit auch Verpflichtungen zum grünen und digitalen Wandel unterstützt werden.