EU nimmt Ratingagenturen stärker in die Pflicht

Haftung bei schweren Fehlern - Veröffentlichungskalender für Staatsanleihen

EU nimmt Ratingagenturen stärker in die Pflicht

fed Brüssel – Ratingagenturen werden umfassenderen Regeln unterworfen. Die Unterhändler von EU-Parlament, EU-Kommission und der EU-Ratspräsidentschaft als Vertreterin der nationalen Regierungen verständigten sich auf einen Kompromiss. Die Billigung dieser Einigung dürfte nun nur noch eine Formsache sein. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung der Ratingagenturen auf EU-Ebene, falls sie grob fahrlässig oder absichtlich gegen Regeln verstoßen. Das ist etwa dann der Fall, wenn “keine angemessenen Maßnahmen getroffen wurden, um abzusichern, dass Bewertungen auf Basis einer gründlichen Analyse aller verfügbaren Informationen getroffen wurden”. Ob Agenturen auch für andere Patzer, etwa – wie geschehen – die versehentliche Veröffentlichung eines Ratings, haften sollen, ist noch unklar.Investoren und Emittenten sollen in Zukunft auf Basis von EU-Recht die Möglichkeit haben, Schadenersatz zu fordern. Dabei liegt es in der Verantwortung der Kläger, “präzise und akkurate” Belege für einen Verstoß nachzuweisen. Was die umstrittenen Vorgaben für die Veröffentlichung von Ratings für Staaten angeht, will die EU-Verordnung Überraschungen vermeiden. Die Agenturen sollen Staatsanleihe-Ratings nur außerhalb der Handelszeiten publizieren und die – maximal drei – Veröffentlichungen pro Jahr in einem Terminkalender ankündigen. Ausnahmen sind indes möglich.Um Gefälligkeitsnoten zu verhindern, pocht die EU zudem künftig auf eine Zwangsrotation nach vier Jahren – aber nur für einen sehr eingeschränkten Kreis von Ratings, nämlich Bewertungen von Weiterverbriefungen (re-securitisations). Alles in allem weitet die Novelle die europäischen Vorgaben für Ratingagenturen aus. Sie bleibt aber deutlich hinter dem zurück, was alles in den vergangenen zwei Jahren an Vorschlägen diskutiert wurde – etwa dem Recht von Aufsehern, Ratings für Staaten zeitweise auszusetzen.—– Nebenstehender Kommentar- Bericht Seite 7