EU reagiert auf Umgehung von Sanktionen
EU reagiert auf Umgehung von Sanktionen
Rat beschließt neues Paket von Verboten gegen Russland
fed Frankfurt
Mit einem neuen Sanktionspaket gegen Russland versuchen die nationalen Regierungen der EU Umgehungsstrategien einen Riegel vorzuschieben. So müssen künftig Mutterkonzerne „nach besten Kräften“ sicherstellen, dass ihre Töchter nicht an Aktivitäten beteiligt sind, die eigentlich durch die Sanktionen unterbunden werden sollen. Das gilt insbesondere für Firmen, die Rüstungsgüter ins Ausland liefern. Sie müssen Prüfmechanismen einsetzen, die aufdecken, falls Güter nach Russland weitergeliefert werden. Ähnliches gilt für Exporteure aus Technologiebranchen: Sie müssen in Zukunft durch vertragliche Bestimmungen gewährleisten, dass eingesetztes Know-how nicht zugleich für Waren genutzt wird, die letztlich in Russland landen.
Mit Blick auf die Energiewirtschaft sieht das mittlerweile 14. Sanktionspaket gegen Russland das Verbot des Umladens von russischem Flüssiggas (LNG) in EU-Häfen vor. Dies soll sowohl für Umladungen von Schiff zu Schiff als auch von Schiff zu Land gelten. Untersagt werden außerdem neue Investitionen für die Fertigstellung von LNG-Projekten wie Arctic LNG oder Murmansk LNG.
Bann des Swift-Ersatzes
Die zusätzlichen Sanktionen beschäftigen sich auch mit Zahlungsverkehrsthemen, denn – wie in der EU-Kommission betont wird – hinter jedem Handel stehen finanzielle Transaktionen. Die russische Zentralbank hatte in Reaktion auf den Ausschluss aus dem Swift-Netzwerk ein „System für die Übermittlung von Finanznachrichten“ eingeführt, kurz: SPFS. Unternehmen aus der Europäischen Union, die außerhalb Russlands tätig sind, wird nun der Anschluss an dieses Transaktionsnetzwerk – oder an gleichwertige andere Finanznachrichtendienste – verboten.
„Darüber hinaus führt der Rat ein Verbot von Transaktionen mit bestimmten Kredit- und Finanzinstituten und Anbietern von Kryptovermögenswerten mit Sitz außerhalb der EU ein, wenn diese Institute Transaktionen erleichtern, die die russische Verteidigungsindustrie durch die Ausfuhr, die Lieferung, den Verkauf, die Verbringung oder den Transport von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use), sensiblen Gütern, militärischen Gütern, Schusswaffen und Munition nach Russland unterstützen.“
Ausweitung von Flugverboten
Vor allem zur Verhinderung von Umgehungsstrategien hat der Rat des Weiteren das Flugverbot ausgeweitet, insbesondere auch auf Nicht-Linienflüge, also private Jets. Parallel dazu wird auch das Beförderungsverbot von Gütern auf der Straße weiter gefasst, sofern es sich bei den Speditionsunternehmen um Firmen handelt, die zumindest zu einem maßgeblichen Teil in russischem Besitz sind. Der Schwellenwert liegt bei 25%.
Auch die Liste der Unternehmen, für die strenge Ausfuhrverbote gelten, wächst. Einige dieser Gesellschaften haben ihren Sitz in Drittländern wie zum Beispiel China, Kasachstan, Kirgisien, der Türkei oder den Arabischen Emiraten. Und nicht nur bei den Lieferunternehmen, sondern auch bei den Produkten, die nach Russland versendet werden sollen, schauen künftig die Behörden kritischer hin, insbesondere, falls es sich um Werkzeugmaschinen oder bestimmte Geländefahrzeuge handelt.
Das Paket umfasst schließlich Maßnahmen, die es Unternehmen in der EU erlauben, Schadenersatz zu fordern für Einbußen, die von russischen Firmen durch Anwendung der Sanktionen verursacht worden sind. Beschränkt werden soll darüber hinaus noch die Einfuhr von Helium aus Russland. Dessen Verkauf stellt gegenwärtig eine maßgebliche Einnahmequelle für Russland dar.