EU rüstet sich gegen Industriespionage

Richtlinien-Vorschlag definiert Geschäftsgeheimnis

EU rüstet sich gegen Industriespionage

fed Brüssel – Unternehmen in der EU sollen es einfacher haben, sich effektiver gegen Industriespionage und den Diebstahl von vertraulichen Informationen zu schützen. Die EU-Kommission hat eine EU-Richtlinie vorgeschlagen, die den Begriff “Geschäftsgeheimnis” definiert und klärt, auf welchem Wege Opfer einer rechtswidrigen Aneignung Schadenersatz erstreiten können. Die EU-Behörde reagiert damit auf Klagen von Unternehmen, die sich immer häufiger darüber beschweren, dass vertrauliche Geschäftsinformationen abgegriffen wurden. Und Brüssel sieht Bedarf zum Tätigwerden, weil bislang die Rechtslage in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich ist, was die Rechtsunsicherheit für Unternehmen erhöht.Die EU-Kommission stellt klar, dass es nicht um den Schutz von Patenten geht. “Anders, als es bei patentierten Erfindungen oder durch Urheberrechte geschützten Romanen der Fall ist, besitzt der Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses, wie etwa einer Formel, eines Geschäftsprozesses, eines Rezepts oder eines Marketingkonzepts, kein Exklusivrecht an dem von ihm geschaffenen Produkt”, erläutert die EU-Kommission. Konkurrenten könnten daher “dieselbe Formel entdecken, entwickeln und frei nutzen”. Die EU-Kommission verweist als Beispiele für Geschäftsgeheimnisse auf das Verfahren zur Herstellung der Michelin-Reifen, das Rezept bestimmter portugiesischer Puddingtörtchen, Technologien bei der Airbus-Konstruktion oder den Suchalgorithmus von Google. Auch wenn sie sich also von Rechten geistigen Eigentums unterscheiden, ist der Bedarf an Schutz dieser vertraulichen Informationen für den Geschäftserfolg innovativer Firmen bedeutend, unterstreicht die EU-Behörde.Sie berichtet von den Ergebnissen einer jüngst ausgewerteten Umfrage. Danach haben 20 % aller Firmen erklärt, dass sie in den vergangenen zehn Jahren mindestens einmal den Versuch des Diebstahls ihrer Geschäftsgeheimnisse registriert haben. Trotzdem scheuten die Firmen die Anrufung der Zivilgerichte – mangels ausreichender Rechtssicherheit. EU-Parlament und Rat müssen dem Vorschlag der EU-Kommission noch zustimmen. Angesichts der Europawahlen 2014 wird das wohl erst übernächstes Jahr geschehen.