EU schlägt Frauenquote vor

In Aufsichtsräten sollen 2020 maximal 60 Prozent Männer sitzen

EU schlägt Frauenquote vor

Drei Wochen nach dem ersten erfolglosen Anlauf hat EU-Kommissarin Viviane Reding die Rückendeckung ihrer Kollegen für einen Gesetzesentwurf über eine Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Firmen erhalten.fed Brüssel – Die EU-Kommission strebt an, dass 2020 mindestens 40 % aller Aufsichtsratsmitglieder Frauen sind. Derzeit liegt die Durchschnittsquote bei 15 %. Der Vorschlag der EU-Behörde enthält Anweisungen, wie Firmen, die weniger als 40 % Frauen im Kontrollgremium haben, bei Neubesetzungen vorgehen müssen. Von den EU-Staaten wird verlangt, dass sie gegen Firmen, die sich nicht daran halten, Sanktionen verhängen, etwa Geldbußen.Um Rechtskonflikten vorzubeugen, wurde der Entwurf korrigiert. Er verlangt in der aktuellen Fassung, die noch vom EU-Parlament und von den nationalen Regierungen gebilligt werden muss, dass bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen Frauen “Vorrang eingeräumt wird” – und zwar sobald die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist, also realistischerweise frühestens ab 2016. Freilich muss eine Bewerberin, die bei der Besetzung bevorzugt behandelt wird, die gleiche Qualifikation wie ihre Konkurrenten haben. Auch darf eine “Beurteilung, bei der alle die einzelnen Kandidaten betreffenden Kriterien berücksichtigt werden”, nicht für andere Kandidaten sprechen. Der Gesetzesvorschlag spricht übrigens nicht von Frauen, sondern neutral vom unterrepräsentierten Geschlecht.Die Aussichten, dass Reding mit ihrem Vorschlag durchkommt, sind bisher nicht hoch. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt eine Frauenquote in Chefetagen ab. “Wir sind der Meinung, das muss auf nationaler Ebene geregelt werden”, erklärte ihr Sprecher. Bereits vor Wochen hatten neun EU-Staaten Vorbehalte angemeldet. Das wären genug für eine Sperrminorität, mit der der Vorschlag der EU-Kommission zumindest in dieser Form gestoppt wäre.——Der Vorschlag der EU-Kommission- Die Richtlinie strebt an, dass 2020 das jeweils “unterrepräsentierte Geschlecht” – also fast immer Frauen – mindestens 40 % der Aufsichtsratsmitglieder in börsennotierten Firmen stellt.- Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 50 Mill. Euro sind ausgenommen.- Bei Neubesetzungen wird Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang eingeräumt, sofern sie gleich qualifiziert sind.- Firmen mit hoher Frauenquote im Vorstand sind aus dem Schneider. – Auf Antrag erfolgloser Kandidaten müssen Unternehmen die Qualifikationskriterien offenlegen.fed——