EU-Staaten ändern Vorgaben bei der Mehrwertsteuer
ahe Brüssel
Nach knapp vierjährigen Verhandlungen haben sich die EU-Finanzminister auf Nachbesserungen in den Mehrwertsteuerregeln verständigt. Die Mitgliedstaaten erhalten künftig mehr Flexibilität bei der Anwendung ermäßigter Steuersätze und auch bei der Einführung von Nullsteuersätzen. Zudem gelten EU-weit künftig die gleichen Vorgaben. Mit den Vorschriften werden außerdem die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für umweltschädliche Waren schrittweise abgeschafft. Im Gegensatz können etwa digitale Dienstleistungen wie ein Internetzugang oder Waren, die zum Klimaschutz beitragen – zum Beispiel Solaranlagen oder Elektrofahrräder – niedriger besteuert werden. Auch Güter zum Schutz der Gesundheit, wie etwa Gesichtsmasken, fallen unter die neuen Regeln.
Ermäßigte Sätze oder Steuerbefreiungen unter anderem für fossile Brennstoffe werden bis zum 1. Januar 2030 schrittweise abgeschafft. Bei chemischen Düngemitteln und Pestiziden läuft die Frist noch zwei Jahre länger, um den Angaben zufolge Kleinbauern mehr Zeit zur Anpassung zu geben.
Nicht einigen konnten sich die Finanzminister hingegen auf eine schon lange diskutierte Reform des Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung, die von Ungarn und Estland blockiert wird. In dem 1997 beschlossenen Kodex verpflichten sich die Mitgliedstaaten, schädliche Steuermaßnahmen abzubauen. Eigentlich sollte er nun leicht erweitert und angepasst werden. Die Gespräche über einen möglichen Kompromiss sollen nun 2022 fortgesetzt werden.