EU-Staaten einigen sich auf neue Insolvenzregeln

Bundesregierung: Keine positiven Effekte bei NPL

EU-Staaten einigen sich auf neue Insolvenzregeln

ahe Brüssel – Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einheitliche europäische Insolvenzregeln verständigt, die darauf abzielen, angeschlagenen Unternehmen frühzeitige Restrukturierungsmöglichkeiten zu bieten, Insolvenzverfahren effektiver zu gestalten und gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance zu geben. Die Einigung behält alle wesentlichen Elemente des Gesetzesvorschlags bei, den die EU-Kommission bereits im November 2016 vorgelegt hatte. Sie räumt den Mitgliedstaaten allerdings eine größere Flexibilität ein, die neuen Vorschriften an die bestehenden Gesetze anzupassen. Aktuell sind die Insolvenzvorschriften in den einzelnen EU-Staaten noch äußerst unterschiedlich ausgestaltet.Zu den Kernelementen der neuen Richtlinie gehören gemeinsame Grundsätze für eine frühzeitige Umstrukturierung, um Insolvenzen bei Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell zu vermeiden. Geplant ist unter anderem ein Moratorium von bis zu vier Monaten. Nach der jetzt erzielten Einigung der Mitgliedstaaten können Gerichte bei besonders komplexen Fällen die Frist noch verlängern. Gescheiterte Unternehmer sollen zudem eine Restschuldbefreiung nach längstens drei Jahren erhalten können. Beim Thema Effizienz geht es um kürzere Insolvenzverfahren und das Verhindern von Gläubigerblockaden bei geplanten Restrukturierungen.Nach der Einigung beginnen nun die Schlussverhandlungen über die Insolvenzregeln mit dem EU-Parlament. Der Rat der Mitgliedstaaten betonte, Ziel sei eine Verständigung bis Anfang 2019, um den Gesetzgebungsprozess noch vor den Europawahlen abzuschließen.Auch die Bundesregierung hat der Richtlinie zugestimmt, hat zugleich aber ausdrücklich eine Erklärung zu Protokoll gegeben, wonach nicht davon auszugehen sei, dass die neuen Regeln einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von notleidenden Krediten (NPL) im Bankensektor leisteten. “Hierzu wären weitergehende Elemente, wie ein effektiver Zugriff gesicherter Gläubiger auf den Wert der Kreditsicherheiten in Liquidationsverfahren, erforderlich”, hieß es. Auch gebe es die Gefahr einer Verschleppung notwendiger Insolvenzverfahren. Einen effektiveren Insolvenzrahmen in Europa hat die Bundesregierung bislang immer als eine von mehreren Voraussetzungen für die Einführung einer europäischen Einlagensicherung bezeichnet.