EU-Vertrag gegen Geldwäsche

Börsen-Zeitung, 21.1.2016 wf Berlin - Das Bundeskabinett hat ein Abkommen des Europarats gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzeichnet. Die darin vereinbarten Maßnahmen sind bereits alle in deutsches Recht umgesetzt, sagte...

EU-Vertrag gegen Geldwäsche

wf Berlin – Das Bundeskabinett hat ein Abkommen des Europarats gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzeichnet. Die darin vereinbarten Maßnahmen sind bereits alle in deutsches Recht umgesetzt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Das europäische Abkommen stammt vom 16. Mai 2005. Im Juni vergangenen Jahres war hierzulande zuletzt das “Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten” in Kraft getreten. Damit hatte der Gesetzgeber einen eigenständigen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung verbunden mit einer Mindestfreiheitsstrafe eingeführt. Geregelt wurde auch die Strafbarkeit der Finanzierung terroristischer Taten. Ein weiterer Tatbestand zielt auf die Finanzierung von Reisen zu Terrorzwecken. Deutschland setzte damit Forderungen der Anti-Geldwäsche-Organisation FATF um.