Urteil zu Streiks

EuGH stärkt Fluggastrechte

Auch wenn ein Flug wegen Streiks gestrichen wurde, kann es eine Entschädigung geben. Der EuGH entschied in einem Urteil zu Eurowings.

EuGH stärkt Fluggastrechte

dpa Luxemburg

Fluggäste haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihr Flug wegen eines Streiks gestrichen wurde. Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Die Airline Eurowings hatte sich darauf berufen, dass die Arbeitsniederlegung einen außergewöhnlichen Umstand darstelle. Das Gericht aber vertritt die Auffassung, dass es vorhersehbar sei, dass wenn eine Muttergesellschaft zum Streik aufruft, Beschäftigte anderer Konzernteile sich anschließen. Wie jeder Arbeitgeber könne eine Airline „nicht behaupten, sie habe keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen“. Grundsätzlich haben Reisende nach EU-Recht die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen und keine angemessene Alternative angeboten wird. Das gilt für Flüge unter 1500 Kilometer, bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe. Nach wie vor gibt es jedoch Ausnahmen.

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