EZB erneut vor Karlsruher Richter

Börsen-Zeitung, 16.1.2016 lz Frankfurt - Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag, 16. Februar, erneut über den Kauf von Staatsanleihen zur Euro-Rettung durch die Europäische Zentralbank (EZB) verhandeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)...

EZB erneut vor Karlsruher Richter

lz Frankfurt – Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag, 16. Februar, erneut über den Kauf von Staatsanleihen zur Euro-Rettung durch die Europäische Zentralbank (EZB) verhandeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Beschluss vom 16. Juni 2015 die in einem Vorabentscheidungsersuchen niedergelegten Bedenken des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des OMT-Beschlusses (Outright Monetary Transactions) der EZB weitgehend zurückgewiesen und der Notenbank freie Hand gelassen. Der Zweite Senat in Karlsruhe wird das Verfahren nun auf dieser Grundlage fortsetzen. Das EuGH-Votum wird zwar in die Entscheidungsfindung einfließen, ist aber nicht bindend. Die Richter entscheiden allein nach der Maßgabe des Grundgesetzes. Die Frage ist nun, ob die Verfassungsrichter weiterhin an ihrer negativen Einschätzung festhalten und welche Folgen das für Bundesorgane hat. Schlimmstenfalls, so heißt es, könnten sie etwa die Bundesbank auffordern, nicht mehr am Anleihenkauf teilzunehmen. Sei könnten auch den Bundestag und die Bundesregierung zu einer Verfassungsänderung zwingen, um das Grundgesetz dem neuen Verständnis von Geldpolitik anzupassen. Das OMT-Programm sieht vor, notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten.