Fehmarntunnel darf gebaut werden
dpa-afx Leipzig – Etwas überraschend hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag alle sechs verbliebenen Klagen gegen den Bau des Fehmarntunnels abgewiesen. Damit existiert nun auch auf deutscher Seite Baurecht für den geplanten 18 Kilometer langen Tunnel von Fehmarn zur dänischen Insel Lolland. Ab 2029 soll die feste Fehmarnbeltquerung die Fahrzeit für Autos, Lkw und Züge nach Kopenhagen verkürzen.Eine weitere Klage eines Landwirts wurde kurz vor der Urteilsverkündung für erledigt erklärt. Die Gegner fürchteten gravierende Umweltauswirkungen, etwa auf Schweinswale, Miesmuscheln und Eiderenten und zweifelten die Verkehrsprognosen an. Die Einwände überzeugten die Bundesrichter allerdings nicht. Dem Bauvorhaben fehle es nicht an einer Planrechtfertigung, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Deutschland und Dänemark hatten sich in einem Staatsvertrag auf das Projekt verständigt. Im Nachbarland besteht schon seit 2015 Baurecht.