Finanzausschuss segnet Lizenzschranke ab
dpa-afx Berlin – International agierende Unternehmen sollen ihre Steuerlast in Deutschland künftig nicht mehr durch Tricks mit Lizenzen senken können. Künftig soll verhindert werden, dass Großkonzerne Erträge, die sie mit Lizenzen oder Patenten machen, in Niedrigsteuerländer verlagern und so den zu besteuernden Gewinn kleinrechnen – ohne dass dort tatsächlich Forschung erfolgt. Mit der am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages gebilligten “Lizenzschranke” wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte eingeschränkt, wenn die Einnahmen ins Ausland fließen und dort nicht oder kaum besteuert werden.Damit würden Wettbewerbsnachteile rein national tätiger Unternehmen und des Mittelstandes verringert, denen die Nutzung solcher Modelle verwehrt sei, erklärten die Unionspolitiker Antje Tillmann und Mathias Middelberg. Gerade US-Konzerne hätten solche Gestaltungen vielfach genutzt, um ihre Gesamtsteuerlast zu reduzieren, was ihnen Wettbewerbsvorteile zu Lasten inländischer Firmen gebracht habe.Bisher können Unternehmen etwa Patente in Deutschland entwickeln, die Einnahmen daraus aber in andere Länder verschieben, indem sie quasi Nutzungsgebühren an Töchter zahlen. Zahlreiche EU-Länder locken multinationale Konzerne über diese sogenannten Lizenz- oder Patentboxen mit niedrigen Steuern für diese Einnahmen. Das führt zum Steuerwettbewerb zwischen Staaten. Die führenden Industrie- und Schwellenländer (G 20) haben deshalb bereits vereinbart, dass ein Staat einem Unternehmen nur dann eine Lizenzbox-Regelung gewähren darf, wenn es in dem Land tatsächlich forscht und entwickelt und dafür effektiv Ausgaben getätigt hat.