Firmen sollen länger Hilfe bekommen
dpa-afx Berlin
Besonders belastete Unternehmen in der Coronakrise bekommen länger Wirtschaftshilfen. Die Bundesregierung einigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, die Überbrückungshilfe III als zentrales Hilfsinstrument als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Ende September 2021 zu verlängern. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, dass Betriebe schnell wieder öffnen, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen. Die Überbrückungshilfe III ist bisher bis Ende Juni befristet. Wirtschafts- und Finanzministerium hatten in den vergangenen Wochen über eine Verlängerung verhandelt.
Nach dpa-Informationen sollen Unternehmen künftig eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder Beschäftigte neu einstellen. Angepasst werden soll demnach auch die Neustarthilfe. Bislang zahlt der Bund an Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen, die hohe Umsatzeinbußen, aber kaum Fixkosten haben, bis zu 7500 Euro als Neustarthilfe. Das Geld werde zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und nicht darauf angerechnet. Diese Summe solle erhöht werden, hieß es. Künftig könnten Soloselbständige für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12000 Euro bekommen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich Anfang April dafür ausgesprochen, die Überbrückungshilfe III für Firmen bis zum Jahresende zu verlängern. Es werde auch bei einem zu Ende gehenden Lockdown einige Monate dauern, bis sich das wirtschaftliche Leben normalisiert habe. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Bereitschaft signalisiert, die Hilfen zu verlängern. Auch Wirtschaftsverbände hatten sich dafür eingesetzt. Bei der Überbrückungshilfe III bekommen Firmen sowie Soloselbständige bei hohen Schäden durch Corona Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten – etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen.
Mit einer Verlängerung der Hilfen bis Jahresende konnte sich Altmaier nun nicht durchsetzen, auch weil die Wirtschaft in den vergangenen Wochen besser in Schwung gekommen ist. Hintergrund der Einigung zur Überbrückungshilfe ist zudem, dass auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängert werden soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt dazu an diesem Mittwoch dem Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung vor.
Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden bislang bis zum 30. Juni zu 100% vom Staat übernommen. Die Regelung soll nun bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens 10% der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.