Fiskus hat künftig weniger vom Fest

Börsen-Zeitung, 10.10.2013 dpa-afx München - Wenn eine Firma für eine Betriebsveranstaltung ein ganzes Fußballstadion mietet, dürfen die Angestellten für ihre kostenlose Teilnahme an der Feier nicht vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Der äußere...

Fiskus hat künftig weniger vom Fest

dpa-afx München – Wenn eine Firma für eine Betriebsveranstaltung ein ganzes Fußballstadion mietet, dürfen die Angestellten für ihre kostenlose Teilnahme an der Feier nicht vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Der äußere Rahmen einer Betriebsveranstaltung spielt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Rolle bei der Frage, ob die Teilnahme als Arbeitslohn versteuert werden muss.Entscheidend ist vielmehr die persönliche Bereicherung der Gäste, wie das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch mitteilte. “Zu einer objektiven Bereicherung führen dabei nur solche Leistungen, die von den teilnehmenden Arbeitnehmern unmittelbar konsumiert werden, also vor allem Speisen, Getränke und Musikdarbietungen.” Für diese Leistungen gilt eine Freigrenze von 110 Euro pro Person. Liegt der Wert über dieser Summe, hält das Finanzamt die Hand auf.Im konkreten Fall hatte eine Firma ihr Jubiläum in einem Fußballstadion gefeiert. Das Finanzamt hatte die Miete dafür bei der Berechnung des Freibetrags einbezogen, so dass die Grenze für die Arbeitnehmer überschritten war. Die Stadionmiete hätte nach Auffassung des Bundesfinanzhofs aber nicht berücksichtigt werden dürfen (Az: VI R 94/10).