Lieferkettengesetz

Folgenreiche Sorgfaltspflichten

In einem Gutachten zum Lieferkettengesetz diagnostiziert das Institut für Weltwirtschaft „erhebliche“ Folgen für deutsche Maschinenbauer. Das facht auch die Debatte über EU-weite Regeln an.

Folgenreiche Sorgfaltspflichten

rec Frankfurt

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen ist mit einer Initiative für ein Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit vorgeprescht – und holt damit Pläne für ein EU-weites Lieferkettengesetz zurück auf die Agenda. Die Debatte über das Vorhaben der EU-Kommission für unternehmerische Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte erhält durch ein Gutachten zum deutschen Lieferkettengesetz Nahrung. Das Gutachten, das das Institut für Weltwirtschaft (IfW) im Auftrag des Maschinenbauverbands VDMA angefertigt hat und das der Börsen-Zeitung vorliegt, diagnostiziert „erhebliche“ Folgen. Der VDMA pocht deshalb auf Unterstützung der Politik bei der Umsetzung und dringt auf Änderungen am Brüsseler Vorhaben, das wesentlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht.

Nach langem Ringen in der großen Koalition in Berlin hatte der Bundestag im Juni das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz in abgeschwächter Form verabschiedet. Es sieht vor, dass Unternehmen ihre internationalen Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen durchleuchten. Für direkte Zulieferer gelten strengere Vorgaben samt jährlicher Risikoanalyse als für nachgelagerte Zulieferer. Für Firmen ab 3000 Beschäftigten greift das Gesetz ab 2023, Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern haben ein Jahr mehr Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2% des Jahresumsatzes und ein mehrjähriger Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Die Folgen hat das IfW nun anhand von jährlichen Erhebungen des Internationalen Gewerkschaftsbundes (ITUC) zu Arbeitsbedingungen weltweit ermittelt. Demnach beziehen deutsche Maschinenbauer aus Ländern, in denen die Gewerkschafter besonders schwerwiegende Verletzungen von Arbeitnehmerrechten feststellen, gemessen am Warenwert mindestens 4,2% ihrer gesamten Vorprodukte und 16,2% ihrer importierten Vorprodukte. Das entspricht einem Warenwert im mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich. Bezieht man indirekte Zulieferer ein, wie es für Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene angedacht ist, sind mit 8,9% mehr als doppelt so viele aller Vorprodukte potenziell betroffen.

Auf den ersten Blick mag es um einen überschaubaren Geschäftsanteil gehen. Allerdings handele es sich um konservative Schätzungen, heißt es. Zum einen lasse sich die Menschenrechtsproblematik mit einem einzigen Indikator nur grob erfassen. Zum anderen potenziere sich der Schaden für Unternehmen, falls wichtige Komponenten eines Zulieferers fehlten. „Die Unternehmen des Maschinenbaus sind aufgrund ihrer hohen internationalen Verflechtung überdurchschnittlich stark betroffen“, sagt Co-Autor Alexander Sandkamp, Juniorprofessor für Volkswirtschaftslehre in Kiel. „Trotzdem lassen sich die Erkenntnisse auch auf andere Branchen übertragen“.

Das gilt etwa für Länder, die laut Gewerkschaftsbund besonders problematisch sind, wo deutsche Maschinenbauer aber viele Vorprodukte beziehen. Das betrifft vor allem China, gefolgt von der Türkei, Indien, Südkorea und Brasilien (siehe Grafik). Es tauchen aber auch unerwartete Namen wie Griechenland auf, was laut IfW daran liegt, dass dort im Zuge der Finanzkrise Gewerkschaftsrechte beschnitten wurden.

Judith Herzog-Kuballa, VDMA-Referentin für Nachhaltigkeit, setzt nun auf einen Branchendialog mit Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Politik. Und darauf, dass die Pläne auf EU-Ebene ebenfalls entschärft werden. Hoffnung macht ihr, dass die notwendige Folgenabschätzung durch die EU-Kommission im ersten Anlauf beim EU-Ausschuss für Regulierungskontrolle durchgefallen ist. Deshalb hat sich der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission verzögert; sie peilt nun Ende Oktober an. Zudem ist neben EU-Justizkommissar Didier Reynders, der treibenden Kraft für harte Sorgfaltspflichten, inzwischen der als indus­triefreundlich geltende Binnenmarktkommissar Thierry Breton beteiligt.

Der VDMA fordert auf Basis des Gutachtens, dass EU-Behörden eine verbindliche Negativliste zum Ausschluss menschenrechtlich bedenklicher Lieferanten führen. Darauf deutet bislang allerdings nichts hin.

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