Geplante EU-Digitalregeln in der Kritik
ahe Brüssel
Die geplante Regulierung großer Online-Plattformen in Europa – der sogenannte Digital Markets Act (DMA) – verstößt möglicherweise gegen die EU-Grundrechte-Charta. Darauf verweist der Freiburger Thinktank Centrum für Europäische Politik (Cep) in einer neuen Analyse. Bei Verstößen drohe Unternehmen durch die Anwendung von DMA und EU-Wettbewerbsrecht doppelte Verfolgung und doppelte Bestrafung, hieß es zur Begründung. Dies sei vom Prinzip her verboten und verstoße gegen die Grundrechte-Charta. Der DMA und der Digital Services Act (DSA), die einen umfassenden neuen Gesetzesrahmen im Bereich der Digitalisierung bilden sollen, befinden sich aktuell in der Abstimmung im EU-Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Auch dort werden noch Änderungen gefordert.