EURO-RETTUNGSPOLITIK VOR GERICHT

Gerichtsverfahren gegen "Willkür"

Börsen-Zeitung, 12.6.2013 ge/fed/BZ Berlin/Brüssel - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat keine Zweifel daran, dass sich die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren Maßnahmen gegen die Euro-Krise im Rahmen ihres Mandats bewegt. Die EZB tue das, was...

Gerichtsverfahren gegen "Willkür"

ge/fed/BZ Berlin/Brüssel – Bundeskanzlerin Angela Merkel hat keine Zweifel daran, dass sich die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren Maßnahmen gegen die Euro-Krise im Rahmen ihres Mandats bewegt. Die EZB tue das, was notwendig sei, um die Geldwertstabilität zu sichern, so Merkel beim BDI-Jahreskongress.Dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht zu Beginn des Verfahrens Kritik an den EZB-Maßnahmen durchblicken lassen. Damit hat das Gericht nach Einschätzung von Roland Vaubel von der Universität Mannheim deutlich gemacht, dass es nicht auf die Motive des Anleihenkaufprogramms ankommt. Da sich die Richter nicht mit den ökonomischen Aspekten beschäftigen wollten, prüften sie nicht die Politik der EZB direkt am Grundgesetz, sondern lediglich, ob die Auslegung des Europarechts, auf die sich die EZB berufe, mit der Verfassung vereinbar sei. Vaubel erwartet, dass das Gericht urteilt: “Anleihenkäufe ja, aber die Menge muss begrenzt werden.”Derweil wies die EU-Kommission Mutmaßungen zurück, sie sehe mit Sorge nach Karlsruhe, weil der Richterspruch Folgen für das Euro-Rettungsmanagement haben könnte. “Nein, wir sind nicht beunruhigt”, sagte ein EU-Sprecher und ergänzte: “Wir beobachten das völlig legitime Verfahren und enthalten uns jeden Kommentars.” Das war nicht immer so. Im Herbst 2012 hatte EU- Justizkommissarin Viviane Reding auf dem Deutschen Juristentag in München öffentlich Stellung zu der Frage genommen, ob die Anleihekäufe durch die EZB rechtmäßig seien. Ihre Antwort: Ja, wenngleich unter bestimmten Voraussetzungen. “Handelt die EZB aus geldpolitischen Gründen und unter Beachtung des von ihr vorrangig vorgegebenen Ziels der Preisstabilität, dann ist der Erwerb von Staatsanleihen am offenen Markt ausdrücklich erlaubt”, hatte die Luxemburgerin damals betont. Gunnar Beck, Europarechtler an der Uni London, argumentiert, es sei allenfalls bedingt richtig, wenn Finanzminister Wolfgang Schäuble die Unabhängigkeit der EZB als Grund für ihren sehr weiten Handlungsspielraum nennt. Zumindest müssten die Grenzen dieses Spielraums überprüfbar sein, “denn sonst hieße Unabhängigkeit Willkür”.