Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Geschädigte Anleger sollen schneller zu ihrem Recht kommen

Mit einer Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Entschädigung von Anlegern erleichtern und beschleunigen. Zudem soll das bislang befristete Gesetz dauerhaft etabliert werden. Das Bundeskabinett in Berlin billigte seinen Entwurf.

Geschädigte Anleger sollen schneller zu ihrem Recht kommen

Besseres Recht für geschädigte Anleger

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll schlanker werden und dauerhaft gelten – Kabinett beschließt Reform

Mit einer Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Entschädigung von Anlegern erleichtern und beschleunigen. Zudem soll das bislang befristete Gesetz dauerhaft etabliert werden. Das Bundeskabinett in Berlin billigte seinen Entwurf.

wf Berlin

Anleger sollen auch weiterhin Schäden in einem gebündelten Verfahren einklagen können und schneller zu ihrem Recht kommen. Diese beabsichtigt die Ampel-Koalition mit der Reform des Kapitalanlagen-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG). Das Bundeskabinett billigt am Mittwoch in Berlin einen Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Deutschland soll ein attraktiver Anlagestandort mit einer starken Anlegerkultur sein“, erklärte Buschmann nach dem Kabinettsbeschluss. Dazu gehört auch, dass Anleger ihre Rechte im Schadensfall wirksam und zügig durchsetzen können. Mit der Reform will die Ampel die Instrumente des KapMuG weiter verbessern. „Anleger sollen künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden“, unterstrich Buschmann.

Dauerhaft etablieren

Auf die Reform hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP bereits im Koalitionsvertrag geeinigt. Einen Musterprozess gab es bislang nach dem missglückten dritten Börsengang der Telekom. Der zog sich über rund 20 Jahre. In dem Verfahren werden Rechts- und Tatsachenfragen im Zivilprozess einheitlich für alle damit zusammenhängenden Verfahren entschieden. Aktuelle Musterprozesse betreffen die Automobilhersteller VW und Daimler und den Zahlungsdienstleister Wirecard. Das KapMuG wurde zuletzt 2012 nach einer Evaluierung reformiert. In Kraft trat es bereits 2005. Das Gesetz war von vornherein nur befristet. Es tritt nach mehrmaligen Verlängerungen am 31. August 2024 außer Kraft.

Ziel der nun initiierten Reform sei es, das KapMuG zu einem effektiven Instrument bei der Bewältigung von Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug fortzuentwickeln, teilt das Bundesjustizministerium mit. Dies soll sowohl für die Gerichte als auch die geschädigten Anleger gelten. Zugleich solle das KapMuG entfristet und dauerhaft etabliert werden.

Bei falschen Informationen

Konkret geht es um Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen – etwa in Börsenprospekten oder Jahresabschlüssen. Das KapMuG erlaubt es, bei Anlegerschäden auf Antrag einer Partei Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn bereits erhobenen Einzelklagen gleichlautend stellen, dem Gericht der höheren Instanz vorzulegen – also dem Oberlandesgericht, wenn vor dem Landgericht geklagt wird. Das Gericht wählt einen Musterkläger aus und beteiligt alle übrigen Ausgangsparteien. In dem Musterverfahren entscheidet das Oberlandesgericht einheitlich. Diese Entscheidung hat Bindungswirkung für alle individuellen Klagen.

Mit einigen zentralen Änderungen will das Bundesjustizministerium das Verfahren verbessern. So soll die Zeit von der Einzelklage vor dem Landgericht bis zum Musterverfahren beim Oberlandesgericht verkürzt werden. Dazu werden die Fristen angepasst und Zuständigkeiten konzentriert. Das Verfahren bis zu einem Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts wird verschlankt. Gestärkt werden soll die Stellung des Oberlandesgerichts innerhalb des KapMuG-Systems. Es soll selbst die Feststellungsziele für das Musterverfahren, die sich aus den Einzelklagen ergeben, formulieren.

Auch die häufig hohe Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren will das Bundesjustizministerium reduzieren. Dazu sollen künftig nicht mehr automatisch alle Einzelklagen, die den Gegenstand des Musterverfahrens betreffen, in dieses hineingedrängt werden. Parteien, die nicht am Musterverfahren teilnehmen wollen, sollen ihren Rechtsstreit künftig unabhängig als Individualverfahren führen können. Die Gerichtsakten für Musterverfahren sollen zur besseren Akteneinsicht schneller als in anderen Gerichten digital geführt werden. Dort ist der Stichtag der 1. Januar 2026.

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