Steuernachzahlung

Gesetzgeber billigt niedrigeren Finanzamtszins

Jahrelang hat sich der Gesetzgeber um eine Neuregelung des überhöhten Finanzamtszinses herumgedrückt. Jetzt nahm die Änderung der Abgabenordnung die letzte Hürde im parlamentarischen Verfahren.

Gesetzgeber billigt niedrigeren Finanzamtszins

wf Berlin

Der Weg ist frei für einen deutlich ermäßigten Finanzamtszins. Der Bundesrat stimmte in Berlin der Änderung der Abgabenordnung (§ 233a) zu. Damit sinkt die Verzinsung auf Steuernachzahlungen oder Erstattungen rückwirkend zum 1.1. 2019 auf 1,8% von bislang 6% im Jahr. Der Bundestag hatte die Änderung der Abgabenordnung bereits am 23. Juni gebilligt. Das Gesetz soll noch im Juli in Kraft treten.

Der Gesetzgeber beugte sich damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nachdem die Anpassung aus fiskalischen Gründen jahrelang verschleppt worden war. Die Initiative einiger Bundesländer verlief im Sande. Die Richter hatten den Satz angesichts der Niedrigzinsphase als überhöht eingestuft. Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Mrd. Euro und im kommenden Jahr von 530 Mill. Euro. Einen Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, auch den Zinssatz für Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen zu senken, lehnte die Ampel ab. Damit wären die Steuerausfälle noch höher gewesen. Das Urteil der Verfassungsrichter hatte sich nicht auf diese Art von Zinsen erstreckt. Der finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Sebastian Brehm, erwartet nun eine neue Verfassungsklage gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung.

Konkret wird für Verzinsungsperioden vom 1.1.2019 an der Zinssatz auf 0,15% pro Monat gesenkt. Zudem wird künftig evaluiert, ob der Zinssatz angemessen ist, erstmals zum 1.1.2026. Außerdem ist im Gesetz verankert worden, dass Nachzahlungszinsen entfallen, wenn der Steuerschuldner vor Fälligkeit freiwillig zahlt. Dies gilt auch für die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer. Bislang war dies nur auf dem Verwaltungsweg geregelt.

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