Grünes Licht für länderbezogene Steuertransparenz von Konzernen
ahe Brüssel
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mehrheitlich für die Einführung einer länderbezogenen öffentlichen Steuerberichtspflicht für große multinationale Konzerne (Public Country-by-Country Reporting) ausgesprochen und damit einem Kompromiss zugestimmt, der Anfang Juni mit dem Europaparlament gefunden worden war. Nun muss nur noch das EU-Parlament final grünes Licht geben – was für November erwartet wird –, damit die lange Zeit umstrittenen Regeln für mehr Transparenz in Kraft treten können.
Die Bundesregierung, die sich lange nicht einig war, stimmt ebenfalls für die Einführung – im Gegensatz zu Schweden und Zypern. Tschechien, Irland, Luxemburg, Ungarn und Malta enthielten sich. Die Gruppe äußerte erneut Bedenken hinsichtlich der Rechtsgrundlage des Richtlinienvorschlags. Sie sind vor allem der Meinung, dass Einstimmigkeit herrschen müsse, weil es hier um Steuerpolitik gehe. Die EU-Kommission und die übrigen Länder sagen hingegen, dass es beim Country-by-Country Reporting um das Thema Transparenz gehe – und damit eine qualifizierte Mehrheit für die Einführung ausreiche.
Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im EU-Parlament, bezeichnete die Entscheidung als „Meilenstein für mehr Steuergerechtigkeit in Europa“. Wenn die neuen Berichtspflichten in Kraft treten, was voraussichtlich 2023 der Fall sein wird, müssen die betroffenen Unternehmen länderbezogene Informationen veröffentlichen, unter anderem zu Nettoumsätzen, Gewinnen, der Mitarbeiterzahl, gezahlten Ertragsteuern und nicht ausgeschütteten Gewinnen. Die EU geht damit über die auf OECD-Ebene vereinbarten Standards zum Austausch von Steuerinformationen zwischen nationalen Behörden hinaus.
Betroffen sind multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von weltweit über 750 Mill. Euro. Die Offenlegungspflicht gilt auch für Steueroasen, die auf der entsprechenden „schwarzen Liste“ der EU stehen, sowie für Länder, die mindestens zwei Jahre hintereinander auf der „grauen Liste der Steueroasen“ zu finden sind. Die Berichterstattung muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Unter bestimmten Bedingungen können die Unternehmen die Offenlegung bestimmter Informationen allerdings um bis zu fünf Jahre aufschieben.