Grunderwerbsteuernovelle mit Börsenklausel entschärft
wf Berlin – Eine Sonderregelung für börsennotierte Aktiengesellschaften in der Novelle der Grunderwerbsteuer soll diese Unternehmen davor bewahren, auch ohne Immobilienkäufe grunderwerbsteuerpflichtig zu werden. Die Bundesregierung reagierte mit dieser Zusage in ihrer Gegenäußerung zum Gesetzentwurf auf ein Petitum der Länder.Mit der Grunderwerbsteuerreform solle verhindert werden, dass Grundstücke im Wege eines sogenannten Share Deal steuerfrei den Eigentümer wechseln. In dieser Konstruktion werden die Grundstücke nicht direkt verkauft, sondern Anteile von Unternehmen, die diese Grundstück halten. Häufige Eigentümerwechsel sollen künftig eine Grunderwerbsteuerpflicht auslösen und so der Steuersparkonstruktion einen Riegel vorschieben. Bei börsennotierten Unternehmen gehören ständige Eigentümerwechsel aber zum Alltag und sind kein Steuersparmodell. Die geplante Neuregelung hätte in Dax-Konzernen alle paar Jahre eine Steuerpflicht für das Immobilienvermögen verursacht. Die Länder hatten angeregt, Unternehmen, die an organisierten Märkten oder einem vergleichbaren Dritthandelsplatz gehandelt werden, von der Verschärfung auszunehmen. Die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags bedürfe noch der vertieften Prüfung, erklärte die Regierung zum Ländervorschlag. Prüfen will die Regierung auch, Grundstückstransaktionen zwischen Konzerntöchtern grunderwerbsteuerfrei zu stellen.