Grundsteuer unter Beschuss
lz Frankfurt – Die Fortführung der Grundstücksbesteuerung auf der Basis von Einheitswerten wird immer unwahrscheinlicher. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit dieser Steuergrundlage bereits, weil sich die Wertmaßstäbe seit ihrer Festlegung in den Jahren 1964 im Westen bzw. 1935 im Osten der Republik dramatisch geändert und mit der Realität nicht mehr viel zu tun haben. Eine Entscheidung ist schon in nächster Zukunft zu erwarten. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Vorlagenbeschluss die Dringlichkeit einer zügigen Verfassungsentscheidung noch einmal unterstrichen und einen weiteren Fall Karlsruhe angetragen (Az.: IIR16/13). Explizit betonen die Richter, dass sie das Niveau der Grundsteuer dabei nicht etwa für zu niedrig halten, sondern dass die Einheitswertbesteuerung schlicht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstelle.