Steuerfortentwicklungsgesetz

Impulse für das Wachstum

Das Bundeskabinett hat den Weg für Steuerimpulse zu mehr Wirtschaftswachstum frei gemacht. Degressive Abschreibung und Forschungszulage steigen.

Impulse für das Wachstum

Kabinett macht Weg für Steuerimpulse zu Wachstum frei

Degressive Abschreibung und Forschungszulage steigen

wf Berlin

Das Bundeskabinett hat in Berlin das Jahressteuergesetz II beschlossen und zugleich in Steuerfortentwicklungsgesetz umbenannt. Es ist Teil des Wachstumspakts der Ampel-Regierung. Mit dem Gesetzentwurf sollen die kalte Progression, also inflationsbedingte Mehrbelastungen, vermieden und Investitionsbedingungen verbessert werden. „Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein“, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Berlin.

Neu aufgenommen wurde in den jüngst von Lindner vorgelegten Referentenentwurf die Erhöhung der Forschungszulage um 2 Mill. Euro auf 12 Mill. Euro. Pro Jahr ist die Zulage auf 3 Mill. Euro, für kleine und mittlere Unternehmen auf 4,2 Mill. Euro begrenzt. Neu aufgenommen wurden auch die bis 2028 verlängerten degressiven Afa mit einem erhöhten Satz von 25% nach bisher 20%. Eine Reform der Sammelabschreibungen ist mit einem Einstieg in die Pool-Abschreibung und einer Anhebung auf 5.000 Euro verbunden.

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird das steuerliche Existenzminimum 2024, 2025 und 2026 angehoben. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen ebenfalls – schon rückwirkend für 2024 sowie für 2025 und 2026. Auch das Kindergeld wird erhöht: 2025 von 250 Euro auf 255 Euro, 2026 auf voraussichtlich 259 Euro. Auch der zusätzlich Kindersofortzuschlag steigt. Die Steuerklassen III und V sollen in das Faktorverfahren für Ehegatten und Lebenspartner überführt werden. Die Neuregelung soll zum Jahresbeginn 2030 in Kraft treten.

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