Integrationshilfen für die Länder fordern den Bund

Festhalten an der schwarze Null - Rehberg: Kompromiss über 7 Mrd. Euro "gerade noch vertretbar"

Integrationshilfen für die Länder fordern den Bund

wf Berlin – Der Bund muss sich nach der Einigung mit den Ländern auf eine höhere Beteiligung an den Integrationskosten für Flüchtlinge stärker anstrengen, um die schwarze Null im Etat zu halten. Der Kompromiss sei mit Blick auf den Bundeshaushalt “gerade noch vertretbar”, stellte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Eckhardt Rehberg, am Tag nach dem Treffen in Kanzleramt fest. Rehberg begrüßte, dass mit der zeitlich befristeten Integrationspauschale keine neue grundgesetzliche Mischfinanzierung von Bund und Ländern vereinbart worden sei. “Von den Ländern erwarte ich, dass der Ruf nach weiteren Bundesgeldern nun verstummt und das Plündern der Bundeskasse ein Ende hat”, erklärte er warnend. Von den Grünen in den Ländern verlangte er, endlich ihre Blockade bei der Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten aufzugeben und damit zu einer Entlastung der Asylverfahren beizutragen. Mit 70 Mrd. Euro entlaste der Bund Länder und Kommunen in dieser Legislaturperiode.Am Donnerstagabend hatte der Bund den Ländern zugesagt, weitere 7 Mrd. Euro für 2016, 2017 und 2018 zu schultern. Zusätzlich zu den schon vereinbarten Posten für die Kosten der Unterkunft der Flüchtlinge von 2,6 Mrd. Euro zahlt der Bund eine jährliche Integrationspauschale von 2 Mrd. Euro. Zudem werden für 2017 und 2018 die Wohnungsbaumittel um jeweils 500 Mill. Euro erhöht. Die Beträge gehen den Ländern über einen höheren Festbetrag an der Umsatzsteuer zu. Strikte HaushaltsführungDiese zusätzlichen Ausgaben des Bundes sind bislang nicht im Etat eingeplant. Am Ziel der schwarzen Null im Bundeshaushalt werde festgehalten, hieß es im Bundesfinanzministerium. Dafür müssen nun in diesem Jahr 2 Mrd. Euro im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden. Mit Blick auf die niedrigen Zinsen und die gute Steuerentwicklung dürften die Chancen dafür gut stehen. Ein Nachtragshaushalt, den der Bundestag verabschieden muss, wäre nur nötig, wenn dies nicht gelingt.Auch in den Etatentwurf 2017 reißt die Zusage ein Loch. Das Bundeskabinett hatte diesen am Mittwoch gebilligt. Es liegt nun am Bundestag, in den Haushaltsberatungen im Herbst Mittel umzuschichten. Die Beratungen beginnen Anfang September. Verabschiedet wird der Etat im November. Zuvor haben die Steuerschätzer noch das Wort. 2018 fehlen in der mittelfristigen Finanzplanung bislang ohnehin 4,9 Mrd. Euro für einen ausgeglichenen Haushalt. In dieser Höhe steht eine sogenannte globale Minderausgabe im Plan. Dieser Haushalt wird aber im Wahljahr aufgestellt und nach der Bundestagswahl überdacht.