IWF lobt Frankreichs Reform und warnt vor Schuldenstand
arp Frankfurt – Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat sich lobend über die Wirkung der von Präsident Emmanuel Macron eingeleiteten Reformen geäußert. Zugleich seien die Risiken für die zweitgrößte Nation der Eurozone aber gestiegen und insbesondere die hohe Verschuldung Frankreichs ist dem IWF ein Dorn im Auge, wie es in dem jährlichen Artikel-IV-Bericht der Organisation heißt. Auch mahnt die Washingtoner Institution eine gesellschaftliche Akzeptanz von Macrons Reformen an, ohne die Gelbwesten-Protestbewegung freilich beim Namen zu nennen.Zwar habe Frankreichs Wachstum etwas nachgelassen. Der IWF geht von einem Plus des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,3 % in diesem Jahr aus und erwartet mittelfristig eine Stabilisierung bei 1,5 %, was der IWF nicht zuletzt auch den von Macron eingeleiteten Arbeitsmarkt- und Steuerreformen zuschreibt. Insbesondere der Arbeitsmarkt habe sich verbessert. So stieg die Zahl der Beschäftigten auf ein Zehnjahreshoch, während die Arbeitslosenquote – Stand Ende März – auf 8,7 % gesunken ist. Gleichzeitig hält es der IWF für unerlässlich, an dem eingeschlagenen Reformkurs festzuhalten, und weist dabei auf die strukturelle Arbeitslosigkeit und mangelnde Chancengleichheit in anfälligen Bevölkerungsgruppen hin. Unterstützung notwendigAuch sieht der IWF gestiegene Risiken und nennt neben den globalen Handelsstreitigkeiten und dem Brexit mögliche neue Spannungen in der Eurozone oder eine abnehmende Unterstützung in Frankreich für die notwendigen Reformen. Kritik übt der IWF derweil an Frankreichs Staatsverschuldung, die bei knapp 100 % des BIP liegt. Auch wenn kurzfristig kein Risiko drohe, biete der Verschuldungsgrad des Landes aber keinen Anlass, sich darauf ausruhen zu können. Strukturelle Reformen, die Verschuldung in den kommenden Jahren um jeweils 0,5 % abzubauen, würden den Schuldenberg Frankreichs bis 2023 um 10 % reduzieren und den Verschuldungsgrad in den Bereich des Mittelfristziels bringen, rät der IWF in seinem Artikel-IV-Bericht.