Kabinett beschließt Gesetz zur Atomnachhaftung
ge Berlin – Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen, die das Bundeskabinett gestern beschlossen hat, sollen Haftungslücken beim Atomausstieg geschlossen und der Steuerzahler damit entlastet werden. Nach dem Motto “Eltern haften für ihre Kinder” stellt das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten nach Überzeugung des Bundeswirtschaftsministeriums sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter langfristig haften. Eon kann sich somit nicht mehr über die ursprünglich geplante Ausgliederung der AKW-Betreiberfirmen ihrer milliardenschweren Verpflichtungen entledigen.Zudem benannte die Regierung eine Expertenkommission, die bis Ende Januar Vorschläge vorlegen soll, wie die Finanzierung der Stilllegung der Atomkraftwerke, des Rückbaus und der Entsorgung des Atommülls so sichergestellt werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen. Die 19-köpfige Kommission wird von drei Vorsitzenden geführt: dem früheren Ersten Bürgermeister von Hamburg, Ole von Beust (CDU), Brandenburgs ehemaligem SPD-Ministerpräsidenten Matthias Platzeck sowie dem einstigen Grünen-Umweltminister Jürgen Trittin.Der am Wochenende vorgelegte Stresstest bescheinigt den AKW-Betreibern Eon, RWE, EnBW und Vattenfall, dass die von ihnen gebildeten Rückstellungen von gut 38 Mrd. Euro ausreichend sind – zumal die Unternehmen über eine Vermögensmasse von rund 83 Mrd. Euro verfügen. Zugleich wurde überdeutlich, dass Berlin befürchtet, der ein oder andere der ohnehin durch die Energiewende angeschlagenen Konzerne könnte kollabieren.—– Personen Seite 16