Drei Verordnungen

Kabinett sorgt für Energiesicherheit vor

Das Bundeskabinett hat drei Verordnungen gebilligt, um von Oktober bis März mehr Energie einzusparen und Kohle sowie Öl auf der Schiene beschleunigt zu transportieren.

Kabinett sorgt für Energiesicherheit vor

wf Berlin

Das Bundeskabinett hat drei Verordnungen beschlossen, um im kommenden Winter die Energiesicherheit aufrechtzuerhalten. Auf der Schiene bekommt der Transport von Mineralöl und Kohle Vorrang. „Das ist keine leichte Entscheidung, weil es im Zweifel bedeutet, dass in diesen Fällen andere Züge warten müssen“, erklärte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in Berlin. Dazu können auch Personenzüge gehören. Die Rechtsverordnung stützt sich auf novellierte Energiesicherungsgesetze und ist auf sechs Monate befristet. Um die schnellen Energieransporte zu ermöglichen, wird die DB Netz AG zusätzlich kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, teilte die Bundesregierung mit. Dadurch könne Züge in der Disposition priorisiert werden. Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, betonte das Verkehrsministerium. Andere Güterarten sollen weiterhin so transportiert werden können, wie es nötig ist – und Ausfälle oder Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend vermieden werden. Überprüft wird die Priorisierung durch die Bundesnetzagentur, allerdings nachträglich.

„Mehr Gas einsparen“

Bundeswirtschaftminister Robert Habeck (Grüne) brachte zwei Energieeinsparverordnungen durchs Kabinett. „Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“, sagte Habeck in Berlin. „Es komme auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten.“ Dazu trügen die Verordnungen bei. Zugleich werden Habeck zufolge damit die EU-Einsparvorgaben umgesetzt. Ein Fünftel an Gas soll Deutschland laut Habeck bis März einsparen, verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. Konkret sehen die Verordnungen eine Reihe von Maßnahmen vor. Mieter bekommen mehr Spielraum, um Energie einzusparen: Sie müssen die im Mietvertrag vereinbarte Mindesttemperatur nicht einhalten. Private Schwimmbecken dürfen innen und außen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden. In öffentlichen Gebäuden bleiben Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume kalt. In öffentlichen, nicht bewohnten Gebäuden darf eine Temperatur von vorübergehend 19 Grad in Büros nicht überschritten werden. Bisher gelten 20 Grad als Mindesttemperatur. Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen wird untersagt, wie auch der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen von 22 bis 16 Uhr des Folgetages. Die Verordnung für mittelfristige Maßnahmen zielt darauf, die Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden zu sichern sowie die Energieeffizienz in Unternehmen zu erhöhen.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, bezeichnete die Einsparverordnungen als „wirkungslose Bürokratiemonster“. Energieeinsparungen seien der richtige Weg angesichts der angespannten Gasversorgung. Die beiden neuen Verordnungen bewirkten aber vor allem Umsetzungsaufwand bei kaum zusätzlicher Energieeinsparung sowie höhere Kosten für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihre Mieter, monierte Gedaschko.

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