Kabinett verlängert Kurzarbeit
ast Frankfurt
Das Bundeskabinett hat den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis 30. Juni verlängert. Die Betriebe können bis zu diesem Datum unter vereinfachten Bedingungen für ihre Mitarbeiter konjunkturelles Kurzarbeitergeld beantragen. „Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen“, heißt es dazu in dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte die Bedeutung der Kurzarbeit in Zeiten der anhaltenden Pandemielage. „Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Corona wirkt sich aber leider noch negativ aus.“ Ökonomen hatten zuletzt kritisiert, dass die Regelung langsam auslaufen und der Weg zurück in die Normalität gefunden werden müsse (vgl. BZ vom 4.2.).