TERROR IN PARIS UND DIE FOLGEN

Kampf der Terrorismusfinanzierung

Schäuble kündigt internationale Kooperation an - Auch in Deutschland noch gesetzgeberische Schritte

Kampf der Terrorismusfinanzierung

Die Anschläge in Paris setzen mehr Druck hinter die Bemühungen der Politik, die Finanzierung des Terrorismus zu unterbinden. Auch in Deutschland gibt es noch einiges zu tun.wf Berlin – Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat eine stärkere Kooperation auf den Finanzmärkten im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus angekündigt. “Das wird in den kommenden Monaten eine zentrale Aufgabe für den IWF und für den FSB sein”, sagte Schäuble beim Gipfel der führenden Industrie- und Schwellenländer (G 20) in Antalya. Der Internationale Währungsfonds (IWF) und der Financial Stability Board (FSB) sind Schäuble zufolge die Institutionen, die diese Kooperation am ehesten auf globaler Ebene leisten können. Frankreich habe diese Initiative schon nach dem Anschlag auf das Satiremagazin “Charlie Hebdo” im Januar angestoßen, erklärte Schäuble.Ein weiteres Feld im Kampf gegen Terrorismus betrifft die Digitalisierung von Finanztransaktionen. Dies bringe neue Probleme für die Sicherheit des Zahlungsverkehrs und missbräuchliche Entwicklungen mit sich, sagte Schäuble. “Hier müssen wir im Wettlauf mit den Terroristen also auch in der technologischen Innovation Schritt halten, was eine große Herausforderung sein wird.” In Deutschland seien Bundesbank und Finanzaufsicht BaFin gefordert.Schäuble machte deutlich, dass im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung die mit der Anti-Geldwäsche-Organisation FATF (Financial Transaction Task Force) vereinbarten Grundsätze tatsächlich überall zu implementieren seien. “Dazu müssen auch wir in Deutschland noch gesetzgeberische Schritte machen.” Da es auch um strafrechtliche Fragen gehe, sei zum Teil Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zuständig. Schäuble stellte in Aussicht, dass es nach Umsetzung der Vereinbarung auch darum gehen werde, die Grundsätze noch effizienter zu machen und deren Einhaltung zu überprüfen. Um welche Punkte, die der Umsetzung harren, es im Einzelnen geht, ließ Schäuble offen. Bis zum Abend waren diese Punkte weder beim Bundesfinanz- noch beim Bundesjustizministerium in Erfahrung zu bringen. Das Finanzministerium verwies auf die Zuständigkeit des Justizministeriums. Beim Bundesjustizministerium erklärte eine Sprecherin, dazu gebe es innerhalb der Bundesregierung laufende Gespräche. Diese seien aber intern. Einiges schon erledigtAbgeschlossen ist unter Federführung des Bundesjustizministeriums das “Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten”. Es ist am 20. Juni in Kraft getreten. Damit wurde – nach einem FATF-Standard – ein eigenständiger Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung mit einer Mindestfreiheitsstrafe eingeführt. “Geregelt ist die Strafbarkeit der Finanzierung terroristischer Straftaten wie auch die Bekämpfung der Finanzierung entsprechender Reisetätigkeit zu terroristischen Zwecken”, erklärte das Ministerium. Ganz frisch beschlossen hat der Bundestag vergangene Woche die Aktienrechtsnovelle. Damit wurde unter anderem die Einzelverbriefung von Inhaberaktien abgeschafft. Bei einer hinterlegten Sammelurkunde sind Eigentümerwechsel für Ermittler nachvollziehbar. Mit dieser Neuregelung ist die Bundesregierung einer FATF-Forderung nachgekommen, da die deutsche Inhaberaktie bei nicht börsennotierten Unternehmen im Verdacht steht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu begünstigen.Schon im Juni hatten die Staats- und Regierungschefs der führenden Industrieländer (G 7) beim Gipfel auf Schloss Elmau abgestimmtes Vorgehen versprochen. Sie verpflichteten sich, das internationale Regelwerk für das Einfrieren von Vermögenswerten von Terroristen wirksam umzusetzen und grenzüberschreitende Anfragen dahingehend in den G 7-Ländern zu vereinfachen.