Karlsruhe bestätigt Gesetz zur Tarifeinheit

Richter mahnen Nachbesserungen an

Karlsruhe bestätigt Gesetz zur Tarifeinheit

ge/lz Berlin/Frankfurt – Die gesetzlichen Regelungen zur Tarifeinheit sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitgehend mit der Verfassung vereinbar. Das entsprechende Gesetz bleibt in Kraft, muss aber im Hinblick auf den Schutz von Minderheiteninteressen bis Ende 2018 nachgebessert werden. Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund (Ärzte), Ufo (Flugbegleiter) und Cockpit (Piloten) sowie die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hielten die Regel im Hinblick auf das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit für verfassungswidrig.Das Tarifeinheitsgesetz gilt seit zwei Jahren und regelt die Machtverhältnisse in Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften. Konkret legt es fest, dass in dem Fall nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abschließen kann – kleinere Gewerkschaften verlieren damit an Einfluss und Attraktivität. Die Verfassungsrichter betonten in ihrer Entscheidung, dass die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit “kein Recht auf eine Blockademacht zum eigenen Nutzen” darstelle. In der Vergangenheit hatten Streiks kleiner Berufsgruppen ganze Infrastrukturen lahmgelegt.—– Nebenstehender Kommentar- Bericht und Interview Seite 5