Karlsruhe billigt Klarstellung zum Euro-Rettungsschirm

Eurozone beschließt ESM-Erklärung für Deutschland

Karlsruhe billigt Klarstellung zum Euro-Rettungsschirm

BZ Karlsruhe/Brüssel – Das Bundesverfassungsgericht hält die am Mittwoch verabschiedete Klarstellung der Bundesregierung zum Euro-Rettungsschirm ESM für nicht angreifbar. Die Richter wiesen damit eine Vollstreckungsanordnung von Rettungsschirm-Gegnern um den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler zurück, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Er bestätigte damit einen Bericht der “Badischen Zeitung”. Die Richter erklärten, es sei “nicht ersichtlich”, dass die Regelungen gegen die Entscheidung des Gerichts vom 12. September verstießen. Darin hatten die obersten Richter gefordert, dass Deutschland nur für die festgelegten 190 Mrd. Euro haften dürfe. Änderungen seien nur in Abstimmung mit dem Bundestag möglich. Gestern nachmittag hat Bundespräsident Joachim Gauck die Urkunde unterzeichnet, mit der der Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Errichtung des ESM ratifiziert wird.Unterdessen haben die Euro-Partner Deutschland schriftliche Zusicherungen zum neuen Rettungsschirm ESM gemacht. Das berichteten EU-Diplomaten am Donnerstag in Brüssel nach einem Treffen der ständigen EU-Botschafter der 17 Euro-Länder. Die Erklärung war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. In dem Papier der Euro-Länder ist von Deutschland explizit keine Rede. Die erste Zusicherung bezieht sich auf den Artikel 8 des ESM-Vertrags, wonach die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder begrenzt sind. Die zweite Zusicherung betrifft den Artikel 32, wo es um die Unterrichtung der nationalen Parlamente geht.Die Erklärung kommt nicht überraschend. Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker hatte sie bereits vor knapp zwei Wochen bei einem informellen Finanzministertreffen im zyprischen Nikosia angekündigt. Der ESM soll am 8. Oktober in Luxemburg aus der Taufe gehoben werden.