Karlsruhe spricht erstes Ceta-Urteil

Börsen-Zeitung, 13.10.2016 Reuters Karlsruhe - Vizekanzler Sigmar Gabriel und die Ceta-Gegner haben vor dem Bundesverfassungsgericht über das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada gestritten. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle signalisierte bei der...

Karlsruhe spricht erstes Ceta-Urteil

Reuters Karlsruhe – Vizekanzler Sigmar Gabriel und die Ceta-Gegner haben vor dem Bundesverfassungsgericht über das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada gestritten. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle signalisierte bei der Anhörung in Karlsruhe am Mittwoch, dass er hohe Hürden dafür sehe, dem Antrag auf sofortigen Stopp von Ceta stattzugeben. “Das gilt ganz besonders, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht.” Per Eilantrag wollen die von mehr als 190 000 Bürgern unterstützten Kläger verhindern, dass die Bundesregierung bis Ende Oktober ihre Unterschrift unter das Abkommen setzt, dem alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen.Ein Urteil soll bereits heute fallen. Ob das Handelsabkommen gegen das Grundgesetz verstößt, soll in dem noch länger dauernden Hauptsacheverfahren geklärt werden.Anfang 2017 soll Ceta vorläufig und teilweise in Kraft treten. Von zentraler Bedeutung sei, ob das Abkommen dann noch von Deutschland kündbar wäre, erklärte Voßkuhle. Die Richter suchten erkennbar nach einem Ja auf diese Frage und ließen sich von Gabriel eine Zusage für eine verbindliche Erklärung zur Kündigungsmöglichkeit geben. In diesem Fall könnten die Richter etwaige Verstöße gegen das Grundgesetz prüfen, ohne das Beschlussverfahren in der EU auszusetzen.